Hauptmenü
Sie sind hier: Start Gesundheit

Abteilung Gesundheit

© Andrey Popov – stock.adobe.com
© Andrey Popov – stock.adobe.com

Die Abteilung Gesundheit des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Land Brandenburg und trägt zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung maßgeblich bei. Des Weiteren erfüllt die Abteilung Gesundheit als Bindeglied zwischen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) und den 18 Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten wichtige Aufgaben bei der Gesundheitsbeobachtung und -berichterstattung.

Die Abteilung Gesundheit wird geleitet von: 

Aufgaben und Themen der Fachdezernate

  • 1. Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, Anerkennungsverfahren und Schulaufsicht

    • Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten der Gesundheitsberufe
    • Prüfungsamt Gesundheitsberufe
    • Angelegenheiten des Medizinstudiums und der psychotherapeutischen Ausbildungen
    • Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen einschließlich Anerkennung ausländischer Ausbildungen
    • Berufsrechtliche Verfahren, z. B. beim Vorliegen manifester Suchterkrankungen oder erheblichen Straftaten einzelner Berufsangehöriger
    • Erteilung von Bescheinigungen über die Qualifikation und Tätigkeit zur Vorlage im Ausland
    • Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten der Gesundheitsberufe
    • Prüfungsamt Gesundheitsberufe
    • Angelegenheiten des Medizinstudiums und der psychotherapeutischen Ausbildungen
    • Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen einschließlich Anerkennung ausländischer Ausbildungen
    • Berufsrechtliche Verfahren, z. B. beim Vorliegen manifester Suchterkrankungen oder erheblichen Straftaten einzelner Berufsangehöriger
    • Erteilung von Bescheinigungen über die Qualifikation und Tätigkeit zur Vorlage im Ausland
  • 2. Öffentlicher Gesundheitsdienst, Infektionsschutz und Gesundheitsberichterstattung

    • Gesundheitsberichterstattung – www.gesundheitsplattform.brandenburg.de
    • Kontaktstelle der europäischen Injury Data Base
    • Überwachung von Infektionserkrankungen und Infektionsschutz
    • Umweltbezogener Gesundheitsschutz
    • Medizinischer Katastrophenschutz
    • Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen der Kinder und Jugendlichen
    • Gesundheitsberichterstattung – www.gesundheitsplattform.brandenburg.de
    • Kontaktstelle der europäischen Injury Data Base
    • Überwachung von Infektionserkrankungen und Infektionsschutz
    • Umweltbezogener Gesundheitsschutz
    • Medizinischer Katastrophenschutz
    • Zentrales Einladungs- und Rückmeldewesen zu den Früherkennungsuntersuchungen der Kinder und Jugendlichen
  • 3. Apotheken, Arzneimittel

    • Auf EU-Recht basierende Überwachung und Erlaubniserteilung im Bereich der Arzneimittel
    • Kontaktstelle für das Land Brandenburg nach den Schnellwarnsystemen der EU für Arzneimittel
    • Erteilung der Betriebserlaubnis für Apotheken und deren Überwachung
    • Beglaubigung von ärztlichen Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
    • Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Produkten bei der Einfuhr nach Deutschland
    • Anerkennung von Ausbildungen im Rahmen der Sachkenntnisprüfung als Pharmaberater/-in

    • Auf EU-Recht basierende Überwachung und Erlaubniserteilung im Bereich der Arzneimittel
    • Kontaktstelle für das Land Brandenburg nach den Schnellwarnsystemen der EU für Arzneimittel
    • Erteilung der Betriebserlaubnis für Apotheken und deren Überwachung
    • Beglaubigung von ärztlichen Bescheinigung zum Mitführen von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen
    • Abgrenzung von Arzneimitteln zu anderen Produkten bei der Einfuhr nach Deutschland
    • Anerkennung von Ausbildungen im Rahmen der Sachkenntnisprüfung als Pharmaberater/-in

  • 4. Medizinprodukte

    • Auf EU-Recht basierende Überwachung des Verkehrs mit Medizinprodukten
    • Auswertung und Ergreifung von Maßnahmen bei Vorkommnis und SAE Meldungen zu nichtaktiven Medizinprodukten (auch im Rahmen von klinischen Prüfungen)
    • Erstellung von Exportzertifikaten für die Ausfuhr von Medizinprodukten
    • Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten bei der Einfuhr nach Deutschland
    • Auf EU-Recht basierende Überwachung des Verkehrs mit Medizinprodukten
    • Auswertung und Ergreifung von Maßnahmen bei Vorkommnis und SAE Meldungen zu nichtaktiven Medizinprodukten (auch im Rahmen von klinischen Prüfungen)
    • Erstellung von Exportzertifikaten für die Ausfuhr von Medizinprodukten
    • Abgrenzung von Medizinprodukten zu anderen Produkten bei der Einfuhr nach Deutschland
  • 5. Aufsicht Maßregelvollzug / öffentlich-rechtliche Unterbringung

    Das LAVG ist seit 30.11.2022 die für die Aufsicht des Maßregelvollzugs zuständige Behörde. Maßregelvollzug (MRV) ist die gerichtlich angeordnete, gesicherte Behandlung und Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern in Fachkrankenhäusern.

    Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung gegen ihren Willen anlässlich drohender Eigen- oder Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

    Die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) wird im Land Brandenburg in 18 Krankenhäusern (Psychiatrische Fachkliniken, Psychiatrische Abteilungen) gemeindenah durchgeführt, wovon sechs Kliniken Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrien vorhalten. Die Fachaufsicht ist dem LAVG durch das BbgPsychKG übertragen worden. Diese erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben durch die privaten Trägerinnen und Träger.

    Das LAVG ist seit 30.11.2022 die für die Aufsicht des Maßregelvollzugs zuständige Behörde. Maßregelvollzug (MRV) ist die gerichtlich angeordnete, gesicherte Behandlung und Unterbringung von psychisch kranken oder suchtkranken Straftäterinnen und Straftätern in Fachkrankenhäusern.

    Eine öffentlich-rechtliche Unterbringung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer psychischen Krankheit oder seelischen Behinderung gegen ihren Willen anlässlich drohender Eigen- oder Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wird.

    Die öffentlich-rechtliche Unterbringung nach dem Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetz (BbgPsychKG) wird im Land Brandenburg in 18 Krankenhäusern (Psychiatrische Fachkliniken, Psychiatrische Abteilungen) gemeindenah durchgeführt, wovon sechs Kliniken Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrien vorhalten. Die Fachaufsicht ist dem LAVG durch das BbgPsychKG übertragen worden. Diese erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben durch die privaten Trägerinnen und Träger.