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Gefahrstoffe

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Ob beim Schweißen im KFZ-Betrieb, bei der Verarbeitung von Zement auf Baustellen oder bei Tätigkeiten im Friseurgewerbe, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden an vielen Arbeitsplätzen durchgeführt.

Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahrstoffen gilt in Deutschland die Gefahrstoffverordnung. Sie fordert von Arbeitgebenden, dass Gefährdungen ermittelt werden müssen, um diese dann durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren.

Untersetzt wird die Gefahrstoffverordnung durch Technische Regeln für Gefahrstoffe, die für bestimmte Tätigkeiten – wie beispielsweise Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest – Konkretisierungen enthalten oder in denen Grenzwerte für die Exposition mit Gefahrstoffen festgelegt werden. Die Technischen Regeln stellen den aktuellen Stand der Technik dar. Bei der Berücksichtigung der Regeln können Arbeitgebende davon ausgehen, dass sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit ist für Fragen zu Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei der Arbeit zuständig. 


Weitere Informationen

Liste der Betriebe nach § 19 Absatz 6 GefStoffV – Land Brandenburg

Die Liste der Betriebe nach § 19 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beinhaltet die Betriebe mit Zulassung für Tätigkeiten mit Asbest im hohen Risikobereich nach § 11a Absatz 3 GefStoffV und Betriebe mit einer Genehmigung für Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos nach § 11a Absatz 4a. Der Inhalt der Liste entspricht dem Stand am Tag der Veröffentlichung.

Liste der Betriebe nach § 19 Absatz 6 GefStoffV – Land Brandenburg

Die Liste der Betriebe nach § 19 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beinhaltet die Betriebe mit Zulassung für Tätigkeiten mit Asbest im hohen Risikobereich nach § 11a Absatz 3 GefStoffV und Betriebe mit einer Genehmigung für Abbrucharbeiten im Bereich niedrigen oder mittleren Risikos nach § 11a Absatz 4a. Der Inhalt der Liste entspricht dem Stand am Tag der Veröffentlichung.