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Gefahrstoffe

Braune Laborglasbehälter mit Gefahrstoffkennzeichnung
© betka82 - stock.adobe.com
Braune Laborglasbehälter mit Gefahrstoffkennzeichnung
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Ob beim Schweißen im KFZ-Betrieb, bei der Verarbeitung von Zement auf Baustellen oder bei Tätigkeiten im Friseurgewerbe, Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden an vielen Arbeitsplätzen durchgeführt.

Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefahrstoffen gilt in Deutschland die Gefahrstoffverordnung. Sie fordert vom Arbeitgeber, dass Gefährdungen ermittelt werden müssen, um diese dann durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. Untersetzt wird die Gefahrstoffverordnung durch Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), die für bestimmte Tätigkeiten - wie beispielsweise Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit Asbest - Konkretisierungen enthalten oder in denen Grenzwerte für die Exposition mit Gefahrstoffen festgelegt werden.

Die Technischen Regeln stellen den aktuellen Stand der Technik dar. Bei der Berücksichtigung der Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Verordnung erfüllt.

Für die Chemikaliensicherheit, wie beispielsweise das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen oder Biozidprodukten, sowie für Fragen zum Umgang mit Gefahrstoffen bei der Arbeit ist im Land Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) zuständig.