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Airbags und Gurtstraffer

Umgang mit Airbags und Gurtstraffer-Einheiten

Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Stoffe (Zünder). Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Montage- und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.

Behördliches Anzeigeverfahren

Betriebe, die mit Airbags oder Gurtstraffern umgehen, z. B. lagern, ein- oder ausbauen, müssen das mindestens zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) anzeigen. Auch ein Wechsel der verantwortlichen Person und die Einstellung des Betriebes sind anzeigepflichtig.

Für die Meldung können Sie das folgende Formular verwenden. Wir empfehlen Ihnen, das Formular online aus zu füllen und an das Landesamt für Arbeitsschutz zu schicken. Es ist als Empfänger bereits voreingestellt. Für Ihre Unterlagen drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.

Formular auf dem Formularserver BB

  • Anzeige gem. § 14 Sprengstoffgesetz - Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten