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Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung

Chemikalienrecht - Laptop mit Paragraphenzeichen
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Dem Dezernat V5 Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung der Abteilung Verbraucherschutz obliegt u.a. die:

  • chemikalienrechtliche Marktüberwachung im Land Brandenburg hinsichtlich der Anforderungen der unmittelbar geltenden chemikalienrechtlichen EU/EG-Vorschriften (insb. REACH-Verordnung, CLP-Verordnung, Biozid-Verordnung, EU-Verordnungen zu fluorierten Treibhausgasen und zu ozonschichtschädigenden Stoffen), des Chemikaliengesetzes und der auf diesem Gesetz gestützten Verordnungen (z. B. Chemikalien-Verbotsverordnung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung, Biozidrechts-Durchführungsverordnung) mit dem Ziel Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Umwelt vor nicht konformen Produkten zu schützen und den fairen Wettbewerb zu stärken,
  • Überwachung und Sensibilisierung von Wirtschaftsteilnehmern, gewerblichen Verwendern und Online-Marktplätzen im Land Brandenburg bezüglich der Einhaltung der festgelegten Anforderungen nach der EU-Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und dem Ausgangsstoffgesetz mit dem Ziel die Verfügbarkeit und Verwendung bestimmter Stoffe einzuschränken, um zu verhindern, dass diese zur illegalen Herstellung von Sprengsätzen für kriminelle Zwecke missbraucht werden können,
  • Überwachung von Wirtschaftsteilnehmern hinsichtlich weiterer Pflichten nach chemikalienrechtlichen Verordnungen (z. B. Registrierungspflichten nach REACH, Sachkunde- und Erlaubniserfordernisse nach der Chemikalien-Verbotsverordnung),
  • Überwachung der Einhaltung weiterer produktbezogener Anforderungen, z. B. des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes und der Detergenzien-Verordnung sowie der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV),
  • Durchführung von Sachkundeprüfungen und Fortbildungsveranstaltungen, Erteilung von Erlaubnissen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung und Zertifizierungen von Unternehmen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung.

Abgaberegelungen, Inverkehrbringen

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Sie möchten gefährliche Stoffe oder Gemische, die gefährliche Stoffe enthalten, verkaufen? Sie sind Hersteller, Groß-, Einzel- oder Onlinehändler? Dann finden Sie hier Informationen zu den Themen. Weiterlesen ...

Registrierung (REACH-VO)

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Hier erhalten Sie als Herstellende oder nachgeschaltete Anwendende Informationen zu Stoffregistrierungspflichten, Zulassungsbeschränkungen und zur Kommunikation in der Lieferkette. Weiterlesen ...

Ozonschicht- und klimarelevante Verbindungen

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Sie möchten Schulungen durchführen, um ihre qualifizierten Mitarbeitenden zu sachkundigen Personen i. S. d. § 5 Abs. 2 Nr.1 Chemikalien-OzonschichtV oder des § 5 Abs.3 der Chemikalien-KlimaschutzV fortzubilden und benötigen dafür eine Anerkennung? Ihr Unternehmen beschäftigt sich mit der Installation, Reparatur oder Wartung von Kälte- und Klimaanlagen und Sie benötigen eine Zertifizierung nach § 6 der Chemikalien-KlimaschutzV? Alle Informationen und Unterlagen für Ihren Antrag finden Sie hier. Weiterlesen ...

Marktüberwachung

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Sie möchten mehr darüber erfahren, wie die chemikalienrechtliche Marktüberwachung in der Praxis funktioniert? Lernen Sie hier mehr über unsere Arbeit. Weiterlesen ...

Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

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Hier erhalten Sie als Wirtschaftsteilnehmender oder gewerblich Verwendender Informationen über die notwendigen Pflichten bei der Abgabe und/oder Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Weiterlesen ...