Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung

Dem Dezernat V5 Chemikaliensicherheit, chemikalienrechtliche Marktüberwachung der Abteilung Verbraucherschutz obliegt der Vollzug des Chemikalienrechts. Ziel ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen durch Chemikalien zu schützen, insbesondere diese erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
Zu den wichtigsten Aufgaben im Detail gehören die:
- chemikalienrechtliche Marktüberwachung im Land Brandenburg hinsichtlich der Anforderungen der unmittelbar geltenden chemikalienrechtlichen EU/EG-Vorschriften (insb. REACH-Verordnung, CLP-Verordnung, Biozid-Verordnung, EU-Verordnungen zu fluorierten Treibhausgasen und zu ozonschichtschädigenden Stoffen), des Chemikaliengesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Verordnungen (z. B. Chemikalien-Verbotsverordnung, Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Chemikalien-Ozonschichtverordnung)
- Überwachung von Wirtschaftsteilnehmern hinsichtlich weiterer Pflichten nach den genannten Verordnungen (z. B. Registrierungspflichten nach REACH, Sachkunde- und Erlaubniserfordernisse nach der Chemikalien-Verbotsverordnung)
- Überwachung der Einhaltung weiterer produktbezogener Anforderungen, z. B. des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes und der Detergenzien-VO sowie der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV)
- Durchführung von Sachkundeprüfungen und Fortbildungsveranstaltungen, Erteilung von Erlaubnissen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung und Zertifizierungen von Unternehmen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung