Hauptmenü

Akademische Heilberufe

An die Berufsangehörigen im Bereich des Gesundheitswesens sind besonders hohe Anforderungen in fachlicher und persönlicher Hinsicht zu stellen.

Das Dezernat G1 nimmt hierbei insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten der Gesundheitsberufe
  • Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen einschließlich Anerkennung ausländischer Ausbildungen
  • Berufsrechtliche Verfahren, z. B. beim Vorliegen manifester Suchterkrankungen oder erheblichen Straftaten einzelner Berufsangehöriger
  • Erteilung von Bescheinigungen über die Qualifikation und Tätigkeit zur Vorlage im Ausland

Das Dezernat G6 nimmt hierbei insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfungen für die akademischen Heilberufe und die Gesundheitsfachberufe
  • Unterstützung bei der Klärung von Einzelfragen in den akademischen Heilberufen, z. B. zur Ausbildung in Erster Hilfe, zum Krankenpflegedienst / Pflegedienst, zur Famulatur und zum Praktischen Jahr sowie zur Anrechnung von Studienleistungen aus einem entsprechenden Studium im Ausland oder von Studienleistungen aus verwandten Studiengängen im Inland
  • Unterstützung bei der Klärung von Einzelfragen in den Gesundheitsfachberufen (z. B. zur Ausbildungsverkürzung)