Akademische Heilberufe
An die Berufsangehörigen im Bereich des Gesundheitswesens sind besonders hohe Anforderungen in fachlicher und persönlicher Hinsicht zu stellen.
Das Dezernat G1 nimmt hierbei insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten der Gesundheitsberufe
- Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen einschließlich Anerkennung ausländischer Ausbildungen
- Berufsrechtliche Verfahren, z. B. beim Vorliegen manifester Suchterkrankungen oder erheblichen Straftaten einzelner Berufsangehöriger
- Erteilung von Bescheinigungen über die Qualifikation und Tätigkeit zur Vorlage im Ausland
Das Dezernat G6 nimmt hierbei insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Organisation und Durchführung der staatlichen Prüfungen für die akademischen Heilberufe und die Gesundheitsfachberufe
- Unterstützung bei der Klärung von Einzelfragen in den akademischen Heilberufen, z. B. zur Ausbildung in Erster Hilfe, zum Krankenpflegedienst / Pflegedienst, zur Famulatur und zum Praktischen Jahr sowie zur Anrechnung von Studienleistungen aus einem entsprechenden Studium im Ausland oder von Studienleistungen aus verwandten Studiengängen im Inland
- Unterstützung bei der Klärung von Einzelfragen in den Gesundheitsfachberufen (z. B. zur Ausbildungsverkürzung)
