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Produktsicherheit

© Wladimir1804 - stock.adobe.com
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Marktüberwachung

Die Ausübung der Marktüberwachung ist durch europarechtliche Regelungen determiniert. Im Rahmen der europäischen Marktfreiheiten wird innerhalb des Binnenmarktes der Europäischen Union der freie Verkehr von Waren gewährleistet. Im Anwendungsbereich der harmonisierten Vorschriften existiert grundsätzlich nicht das Erfordernis von staatlichen Zulassungen oder Prüfungen für das Inverkehrbringen von Produkten. Die betroffenen Wirtschaftsakteure erklären eigenverantwortlich mit der CE-Kennzeichnung - teilweise durch die Einbindung von Konformitätsbewertungsstellen - die Konformität ihrer Produkte mit den relevanten Vorschriften. Die Marktüberwachung existiert als Korrektiv zur diesem liberalen Marktzugang.

Der Rat der EU erlässt auf Vorschlag der EU-Kommission Richtlinien zur Harmonisierung der sicherheitstechnischen und formalen Anforderungen an bestimmte Produktgruppen. Diese Richtlinien sowie die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS) sind in Deutschland überwiegend durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen national umgesetzt worden.

Zur Durchsetzung und Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften kontrollieren die zuständigen Marktüberwachungsbehörden mit Unterstützung der Zollbehörden den Markt anhand von Stichproben und treffen alle erforderlichen Maßnahmen. So kommt man dem berechtigten Interesse der Hersteller, Importeure und Händler nach einem Schutz vor unlauteren Wettbewerbspraktiken entgegen. Gleichzeitig wird die Sicherheit und Gesundheit von Personen und weiteren Rechtsgütern wie z. B. Tieren, Sachgütern oder der Umwelt gewährleistet.

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde für das Land Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Dem LAVG können unsichere oder nichtkonforme Produkte direkt oder über das Informations- und Kommunikationssystem ICSMS gemeldet werden.

Zuständig für Fragen zur Produktsicherheit ist im Land Brandenburg das LAVG.

Mehr zum Thema:

  • Externe Links

  • Externe Dokumente

    Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat zur Unterstützung der einheitlichen Umsetzung von Rechtsnormen verschiedene Leitlinien veröffentlicht. Zum Thema Produktsicherheit gibt es bisher die LASI-Veröffentlichungen (LV):

    • LV 36 - Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland
    • LV 46 - Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz
    • LV 53 - Handlungsanleitung für die Marktüberwachung im Bereich 11. GPSGV (ATEX)

    Diese können Sie in der nachfolgend verlinkten Datenbank des LASI abrufen.

    Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) hat zur Unterstützung der einheitlichen Umsetzung von Rechtsnormen verschiedene Leitlinien veröffentlicht. Zum Thema Produktsicherheit gibt es bisher die LASI-Veröffentlichungen (LV):

    • LV 36 - Handlungsanleitung für die Ausführung der Marktüberwachung in Deutschland
    • LV 46 - Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz
    • LV 53 - Handlungsanleitung für die Marktüberwachung im Bereich 11. GPSGV (ATEX)

    Diese können Sie in der nachfolgend verlinkten Datenbank des LASI abrufen.

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