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Gentechnik

© Patrick Helmholz - stock.adobe.com
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Gentechnik im Land Brandenburg

Dem Dezernat V1 der Abteilung Verbraucherschutz obliegt der Vollzug des Gentechnikrechts.

Hierzu zählen Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungen gentechnischer Anlagen und Arbeiten sowie die Überwachung von Freisetzungen und des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Organismen einschließlich des GVO-Saatgutmonitorings.