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Erklärung zur Barrierefreiheit – Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Stand: 11.12.2023

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzungsfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webauftritte des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit:

https://lavg.brandenburg.de/lavg/de
https://gesundheitsplattform.brandenburg.de

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Webseite ist überwiegend mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. In Absprache mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) wird demnächst eine Prüfung erfolgen, um weitere Maßnahmen zu identifizieren und unseren Internetauftritt sukzessiv zu optimieren.

Bekannte nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzerinnen und Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

Alternativtexte:

Nicht alle grafischen Bedienelemente, verlinkten Grafiken oder Fotos haben Alternativtexte oder aussagekräftige Alternativtexte.

Benutzung von Farben:

Einige Inhalte (Diagramme, Karten) können nur über die Wahrnehmung von Farben interpretiert oder genutzt werden.

Links:

Der Zweck einiger Links ist nur über den Kontext ermittelbar, nicht über den Linktext selbst.

PDF-Dokumente: 

Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. Dezember 2023 erstellt und zuletzt am 11. Dezember 2023 überprüft.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseiten auffallen, können Sie uns auf eine der folgenden Arten kontaktieren:

Telefon: 0331 8683 103
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lavg.brandenburg.de
Anschrift: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Horstweg 57, 14478 Potsdam

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Ansprechperson

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon: +49 331 866-5048
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

LAVG Präsidialbüro, Öffentlichkeitsarbeit

Stand: 11.12.2023

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzungsfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webauftritte des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit:

https://lavg.brandenburg.de/lavg/de
https://gesundheitsplattform.brandenburg.de

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unseren Webauftritt im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Webseite ist überwiegend mit der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. In Absprache mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) wird demnächst eine Prüfung erfolgen, um weitere Maßnahmen zu identifizieren und unseren Internetauftritt sukzessiv zu optimieren.

Bekannte nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzerinnen und Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

Alternativtexte:

Nicht alle grafischen Bedienelemente, verlinkten Grafiken oder Fotos haben Alternativtexte oder aussagekräftige Alternativtexte.

Benutzung von Farben:

Einige Inhalte (Diagramme, Karten) können nur über die Wahrnehmung von Farben interpretiert oder genutzt werden.

Links:

Der Zweck einiger Links ist nur über den Kontext ermittelbar, nicht über den Linktext selbst.

PDF-Dokumente: 

Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. Dezember 2023 erstellt und zuletzt am 11. Dezember 2023 überprüft.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit beruht auf einer durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit durchgeführten Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung unserer Internetseiten auffallen, können Sie uns auf eine der folgenden Arten kontaktieren:

Telefon: 0331 8683 103
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@lavg.brandenburg.de
Anschrift: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Horstweg 57, 14478 Potsdam

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.

Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Ansprechperson

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam

Telefon: +49 331 866-5048
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de

Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

LAVG Präsidialbüro, Öffentlichkeitsarbeit