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Approbationen

© HNFOTO - stock.adobe.com
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Wer in Deutschland einen akademischen Heilberuf ausüben möchte, benötigt eine staatliche Erlaubnis, die Approbation. Die Approbation berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung. Sie wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. Die Approbation wird unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit erteilt, wenn Sie eine abgeschlossene ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Ausbildung nachweisen, Sie sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt und Sie zur Ausübung des Berufs gesundheitlich geeignet sind.