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Arbeitsschutz

© vxnaghiyev - stock.adobe.com
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Die Abteilung Arbeitsschutz trägt die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Der Arbeitsschutzaufsicht sind die namensgebenden Vollzugsaufgaben im Aufgabenfeld „Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit“ übertragen. Darüber hinaus vollziehen die Mitarbeitenden der Abteilung Arbeitsschutz Rechtsvorschriften im Bereich des technischen Verbraucherschutzes und des Drittschutzes, wie beispielsweise

  • zur Marktüberwachung in unterschiedlichen Bereichen,
  • zum Betrieb aktiver Medizinprodukte oder
  • zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen.

Die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten suchen zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags staatlicher Aufsicht Betriebe und Arbeitsplätze außerhalb von Betrieben auf. Vor Ort prüfen sie, ob der jeweilig Verpflichtete seine Aufgaben wahrnimmt. Stellen sie Mängel fest, treffen die Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten behördliche Maßnahmen und halten die Verpflichteten dazu an, die Mängel abzustellen.

Die Arbeitsschutzaufsicht entscheidet über Anträge zu Genehmigungen, Erlaubnissen, Feststellungen und Zulassungen und fertigt entsprechende Bescheide. Sie nimmt gesetzlich vorgeschriebene Anzeigen entgegen und gibt Stellungnahmen zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten in Genehmigungsverfahren nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ab.

Die Arbeitsschutzaufsicht nimmt Hinweise und Beschwerde entgegen und geht ihnen nach. Sie klärt die jeweilig Verpflichteten zu ihren gesetzlichen Aufgaben auf (Beratung zu den Pflichten). Der Aufsichtsdienst wird flächendeckend im Land Brandenburg tätig. Hierzu sind drei annähernd gleich große Regionalbereiche eingerichtet worden.

  • Regionalbereich Ost (Dienstorte Eberswalde, Frankfurt/O.)
  • Regionalbereich Süd (Dienstort Cottbus)
  • Regionalbereich West (Dienstorte Neuruppin, Potsdam-Bornim)

Einige Aufgaben werden durch drei zentrale Organisationseinheiten ausgeführt. Zu Ihnen zählen:

  • Gewerbeärztlicher Dienst, Arbeitspsychologie (AGA)
  • Marktüberwachung, Recht (AMR)
  • Planung, Steuerung, Ausbildung (APSA)

Die Abteilung Arbeitsschutz wird von Dr. Marian Mischke geleitet.