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Kernkraftwerk Rheinsberg

© EWN
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Überwachung des Kernkraftwerkes Rheinsberg (KKR)

Auch während des Rückbaus des KKR wird die radiologische Überwachung bis zur Entlassung der Kraftwerksanlage aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes (AtG) fortgeführt. Das KKR wird nach der bundeseinheitlichen "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI) sowohl durch den Betreiber des KKR selbst als auch durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) als unabhängige Messstelle überwacht. Die Emissions- und Immissionsüberwachung soll eine Beurteilung der aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser resultierenden Strahlenbelastung des Menschen ermöglichen und eine Kontrolle der Einhaltung maximal zulässiger Aktivitätsabgaben gewährleisten.

Die Überwachungsergebnisse des Betreibers und der unabhängigen Messstelle werden quartalsweise durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) geprüft und zu Quartals- und Jahresberichten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) zusammengestellt.

Eigenüberwachung KKR

Die vorliegenden Ergebnisse der Eigenüberwachung des KKR belegen, dass durch das KKR keine grenzwertüberschreitenden radioaktiven Ableitungen erfolgten, d. h. es wurden keine Genehmigungswerte überschritten. Mit der Einhaltung der Genehmigungswerte ist gewährleistet, dass die durch Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser verursachte Strahlenexposition des Menschen in der Umgebung des KKR weit unter den nach Strahlenschutzverordnung maximal zulässigen 0,3 mSv im Kalenderjahr liegt.

Immissionsüberwachung

Die durch das KKR verursachte Belastung der Umgebung und der Bevölkerung ist gegenüber anderen Quellen vernachlässigbar. In der Umgebung gemessene Werte in den verschiedenen Umweltmedien liegen in Größenbereichen, wie sie auch im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung in den meisten Teilen des Landes Brandenburg gefunden werden. Die ermittelten künstlichen Nuklide wurden überwiegend durch die Tschernobyl-Katastrophe und z. T. auch durch frühere oberirdische Kernwaffenversuche verursacht. Lediglich im Einlaufbereich der genehmigten schwachradioaktiven Abwässer können in Spuren kraftwerksspezifische Nuklide auftreten, die jedoch radiologisch unbedenklich sind.

Überwachung des Kernkraftwerkes Rheinsberg (KKR)

Auch während des Rückbaus des KKR wird die radiologische Überwachung bis zur Entlassung der Kraftwerksanlage aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes (AtG) fortgeführt. Das KKR wird nach der bundeseinheitlichen "Richtlinie zur Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen" (REI) sowohl durch den Betreiber des KKR selbst als auch durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) als unabhängige Messstelle überwacht. Die Emissions- und Immissionsüberwachung soll eine Beurteilung der aus Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft und Wasser resultierenden Strahlenbelastung des Menschen ermöglichen und eine Kontrolle der Einhaltung maximal zulässiger Aktivitätsabgaben gewährleisten.

Die Überwachungsergebnisse des Betreibers und der unabhängigen Messstelle werden quartalsweise durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) geprüft und zu Quartals- und Jahresberichten für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) zusammengestellt.

Eigenüberwachung KKR

Die vorliegenden Ergebnisse der Eigenüberwachung des KKR belegen, dass durch das KKR keine grenzwertüberschreitenden radioaktiven Ableitungen erfolgten, d. h. es wurden keine Genehmigungswerte überschritten. Mit der Einhaltung der Genehmigungswerte ist gewährleistet, dass die durch Ableitungen radioaktiver Stoffe mit Luft oder Wasser verursachte Strahlenexposition des Menschen in der Umgebung des KKR weit unter den nach Strahlenschutzverordnung maximal zulässigen 0,3 mSv im Kalenderjahr liegt.

Immissionsüberwachung

Die durch das KKR verursachte Belastung der Umgebung und der Bevölkerung ist gegenüber anderen Quellen vernachlässigbar. In der Umgebung gemessene Werte in den verschiedenen Umweltmedien liegen in Größenbereichen, wie sie auch im Rahmen der allgemeinen Umweltüberwachung in den meisten Teilen des Landes Brandenburg gefunden werden. Die ermittelten künstlichen Nuklide wurden überwiegend durch die Tschernobyl-Katastrophe und z. T. auch durch frühere oberirdische Kernwaffenversuche verursacht. Lediglich im Einlaufbereich der genehmigten schwachradioaktiven Abwässer können in Spuren kraftwerksspezifische Nuklide auftreten, die jedoch radiologisch unbedenklich sind.