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Sichere E-Mail-Kommunikation

Verschlüsseltes Briefsymbol auf Tastatur
© Markus Mainka - stock.adobe.com
Verschlüsseltes Briefsymbol auf Tastatur
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Datenschutzerklärung

Was bedeutet verschlüsselt?

Wenn Sie eine verschlüsselte Nachricht an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) versenden, so ist deren Inhalt während der Übermittlung für Dritte unlesbar. Das heißt, dass der Nachrichtentext durch ein mathematisches Verfahren mit Hilfe des sogenannten öffentlichen Schlüssels des Empfängers verschlüsselt wurde. Nur mit Hilfe des dazugehörigen privaten Schlüssels, den nur das LAVG besitzt, kann der Nachrichtentext wieder lesbar gemacht werden.

An welche Adressen können Sie verschlüsselte Nachrichten senden?

Eine verschlüsselte Nachricht können Sie an das Postfach des LAVG Poststelle.krypto@LAVG.brandenburg.de senden.

Wie können Sie Nachrichten verschlüsseln

Voraussetzung für das Versenden verschlüsselter E-Mails ist die Einbettung des auf dieser Seite veröffentlichten S/MIME-Schlüssels in Ihrem E-Mail-Programm. Wie Sie dabei vorgehen, ist davon abhängig, welchen Browser und welche E-Mail-Software Sie benutzen. Leider können wir Ihnen wegen der Vielzahl der Möglichkeiten nur sehr eingeschränkt bei der Konfiguration helfen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Hinweise in der Dokumentation oder der Hilfe des verwendeten E-Mail-Programms.

Was passiert, wenn meine Nachricht nicht gelesen werden kann?

Es kann vorkommen, dass durch Computerviren oder wegen technischer Probleme eine Nachricht nicht entschlüsselt werden kann. Ist dies der Fall, so werden Sie durch die Poststelle des LAVG benachrichtigt.

Muss ich sonst noch etwas beachten?

Sie werden gebeten, in Ihrer Mail Ihren Namen und Ihre Anschrift zu vermerken. Zusätzlich dazu sollte aus Ihrer Mail Ihr Anliegen klar erkennbar sein. Anderenfalls wird die Mail als SPAM betrachtet und gelöscht. Das LAVG behält sich die Entscheidung vor, ob Sie die Antwort auf elektronischem oder auf traditionellem Wege mittels Papierpost erhalten.