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Bauvorankündigung

Arbeitsschutz auf Baustellen

Wichtige Informationen für den Bauherrn

Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) begründet die Mitverantwortung des Bauherrn für den Arbeitsschutz auf der Baustelle bei der Vorbereitung und Ausführung eines Bauvorhabens. Dabei geht es um die Koordinierung des Bauablaufes und der Baudurchführung, wenn mehr als ein Unternehmen gleichzeitig oder auch nacheinander tätig werden. Ziel ist es, daraus erwachsende Gefährdungen zu minimieren.

Vorankündigung

Bauvorhaben mit einem voraussichtlichen Umfang von mehr als 30 Tagen Arbeitsdauer und mehr als 20 gleichzeitig tätigen Arbeitnehmern oder mehr als 500 Personentagen sind dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle anzukündigen. Diese Vorankündigung ist auf der Baustelle sichtbar auszuhängen. Damit wird der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit gegeben, durch Kontrolle die Beachtung der arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften zu sichern.

Für die Vorankündigung können Sie das folgende Formular verwenden. Wir empfehlen Ihnen, das Formular online auszufüllen an das LAVG zu schicken. Für Ihre Unterlagen drucken Sie das ausgefüllte Formular aus.

Vorankündigung gemäß §2 der Verordnung über Sicherheit u. Gesundheitsschutz auf Baustellen