Gesundheitsfachberufe - Anerkennungsverfahren ausländischer Ausbildungen
Zu den Gesundheitsfachberufen gehören folgende Berufe
- Altenpflegehilfe
- Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten
- Diätassistenz*
- Ergotherapie
- Fachgesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in für Hygiene in der Pflege**
- Fachgesundheits- und Krankenpfleger/-in für Hygiene in der Pflege**
- Gesundheits- und Krankenpflegehilfe
- Hebammen/Entbindungspfleger
- Logopädie
- Masseurinnen und Masseure und medizinische Bademeister/-innen
- Medizinische Technologinnen und Technologen für Funktionsdiagnostik*
- Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologinnen und Technologen für Radiologie
- Medizinische Technologinnen und Technologen für Veterinärmedizin*
- Notfallsanitäter/-in
- Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten
- Orthoptist/-in
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- Pharmazeutisch-technische Assistenz
- Physiotherapie
- Podologinnen und Podologen
* Im Land Brandenburg wird in diesen Berufen zurzeit nicht ausgebildet.
** Hierbei handelt es sich um eine Weiterbildung bzw. Fortbildung.
Es bedarf zunächst der Anerkennung des Grundberufs.
Berufsanerkennung
Die Ausübung von Tätigkeiten unter den oben genannten Berufsbezeichnungen ist erlaubnispflichtig.
Sofern die Ausbildung im Ausland erworben wurde, sind die Anerkennung der Ausbildung sowie die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung in dem Bundesland zu beantragen, in dem die Tätigkeit aufgenommen werden soll.
Die im Ausland erworbene Ausbildung muss abgeschlossen und im Wesentlichen gleichwertig mit der deutschen Ausbildung sein. Die antragstellende Person muss daneben persönlich und gesundheitlich für den Beruf geeignet sein sowie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Weitere Hinweise und Informationen, einen Antragsvordruck mit Aufstellung der erforderlichen Antragsunterlagen und Hinweisen zur Form der Unterlagen entnehmen Sie bitte den angebotenen Downloads.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Ausübung von Tätigkeiten in den genannten Berufen ohne Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann.
Ausschließlich telefonisch:
Dienstag 9:00 - 10:30 Uhr
Donnerstag 13:00 - 14:30 Uhr
Persönlich:
Nur nach vorheriger Vereinbarung
Weitere Informationen zum Download
Ausbildung EU
Ausbildung Drittstaat
Gebühren
Die Bearbeitung eines Antrages ist gebührenpflichtig.
Für den Vergleich einer ausländischen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf mit der Ausbildung eines in Deutschland reglementierten Fachberufs im Gesundheitswesen ist gemäß Tarifstelle 7.4.7. der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (Gebührenordnung MGS – GebOMGS) vom 19.04.2017 (GVBl.II/17, [Nr. 23]), in der zuletzt geänderten Fassung, eine Rahmengebühr von 170,00 bis 845,00 Euro vorgesehen.
Für die Erteilung der Berufserlaubnis ist gemäß Tarifstelle 7.4.1 der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (Gebührenordnung MGS – GebOMGS) vom 19.04.2017 (GVBl.II/17, [Nr. 23]), in der zuletzt geänderten Fassung, eine Rahmengebühr von 53,00 bis 226,00 Euro vorgesehen.
Die Bearbeitung eines Antrages ist gebührenpflichtig.
Für den Vergleich einer ausländischen Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf mit der Ausbildung eines in Deutschland reglementierten Fachberufs im Gesundheitswesen ist gemäß Tarifstelle 7.4.7. der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (Gebührenordnung MGS – GebOMGS) vom 19.04.2017 (GVBl.II/17, [Nr. 23]), in der zuletzt geänderten Fassung, eine Rahmengebühr von 170,00 bis 845,00 Euro vorgesehen.
Für die Erteilung der Berufserlaubnis ist gemäß Tarifstelle 7.4.1 der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Gesundheit und Soziales (Gebührenordnung MGS – GebOMGS) vom 19.04.2017 (GVBl.II/17, [Nr. 23]), in der zuletzt geänderten Fassung, eine Rahmengebühr von 53,00 bis 226,00 Euro vorgesehen.
Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung
Übersicht der Schulen
Allgemein
Sie haben die Möglichkeit sich vor oder während des Anerkennungsverfahrens beraten und ggf. kostenfrei fördern zulassen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Sie haben die Möglichkeit sich vor oder während des Anerkennungsverfahrens beraten und ggf. kostenfrei fördern zulassen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Häufig gestellte Fragen (FAQ):
Beratung IQ-Netzwerk Brandenburg
Beratung durch das IQ Netzwerk Brandenburg in Potsdam beim LAVG.
Beratung durch das IQ Netzwerk Brandenburg in Potsdam beim LAVG.
Sie wünschen eine persönliche Beratung vor Ort und haben Fragen zu Ihrem Antrag auf Anerkennung und/oder den Qualifizierungswegen?
Die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und IQ Kompass – Qualifizierungsbegleitung für internationale Fachkräfte in reglementierten Berufen beraten Sie persönlich vor Ort:
- Klärung von Verfahrensfragen unmittelbar vor Ort
- Gemeinsame Durchsicht der Antragsunterlagen
- Identifikation fehlender Dokumente
- Beratung zu möglichen Qualifizierungen (Anpassungslehrgang, Eignungs- oder Kenntnisprüfung) in Brandenburg
- Unterstützung bei der Schulwahl/ Ausgleichsmaßnahme
- Beratung zur Finanzierung
Sie wünschen eine persönliche Beratung vor Ort und haben Fragen zu Ihrem Antrag auf Anerkennung und/oder den Qualifizierungswegen?
Die IQ Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung und IQ Kompass – Qualifizierungsbegleitung für internationale Fachkräfte in reglementierten Berufen beraten Sie persönlich vor Ort:
- Klärung von Verfahrensfragen unmittelbar vor Ort
- Gemeinsame Durchsicht der Antragsunterlagen
- Identifikation fehlender Dokumente
- Beratung zu möglichen Qualifizierungen (Anpassungslehrgang, Eignungs- oder Kenntnisprüfung) in Brandenburg
- Unterstützung bei der Schulwahl/ Ausgleichsmaßnahme
- Beratung zur Finanzierung
Anmeldung notwendig:
Für eine Beratung vor Ort registrieren Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse iq-kompass@kontakt-eberswalde.de und senden Sie vorab per E-Mail Kopien:
- Lebenslauf
- Pass oder Ausweis
- Diplom
- Noten- und Fächerübersicht
- Bescheid
Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur nach vorheriger Einladung und Terminvergabe durch das IQ-Netzwerk Brandenburg erfolgt. Die verfügbaren Termine sind: 29.04.2026, 27.05.2026 und 24.06.2026.
Anmeldung notwendig:
Für eine Beratung vor Ort registrieren Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse iq-kompass@kontakt-eberswalde.de und senden Sie vorab per E-Mail Kopien:
- Lebenslauf
- Pass oder Ausweis
- Diplom
- Noten- und Fächerübersicht
- Bescheid
Bitte beachten Sie, dass die Beratung nur nach vorheriger Einladung und Terminvergabe durch das IQ-Netzwerk Brandenburg erfolgt. Die verfügbaren Termine sind: 29.04.2026, 27.05.2026 und 24.06.2026.
