Hauptmenü

Marktüberwachung

Ziel der behördlichen Marktüberwachung ist die Überprüfung der Konformität von Produkten mit europarechtlich harmonisierten Anforderungen. Da dies ein sehr breites Anforderungs- und Produktspektrum umfasst, sind die Aufgaben auf verschiedene Behörden auf Landesebene und z.T. auch auf Bundesebene aufgeteilt. Eine Übersicht über die verschiedenen Zuständigkeiten bieten z.B. das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Deutsche Marktüberwachungsforum und die Marktüberwachungsseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Die verschiedenen Aufgaben des LAVG im Bereich der Marktüberwachung werden durch die Abteilungen Arbeitsschutz (bei eher technischen Fragestellungen) und Verbraucherschutz (bei stofflichen Fragestellungen) wahrgenommen. Für die Marktüberwachung bei Nichtaktiven Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika ist die Abteilung Gesundheit (Dezernat G4) zuständig.

Ziel der behördlichen Marktüberwachung ist die Überprüfung der Konformität von Produkten mit europarechtlich harmonisierten Anforderungen. Da dies ein sehr breites Anforderungs- und Produktspektrum umfasst, sind die Aufgaben auf verschiedene Behörden auf Landesebene und z.T. auch auf Bundesebene aufgeteilt. Eine Übersicht über die verschiedenen Zuständigkeiten bieten z.B. das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Deutsche Marktüberwachungsforum und die Marktüberwachungsseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Die verschiedenen Aufgaben des LAVG im Bereich der Marktüberwachung werden durch die Abteilungen Arbeitsschutz (bei eher technischen Fragestellungen) und Verbraucherschutz (bei stofflichen Fragestellungen) wahrgenommen. Für die Marktüberwachung bei Nichtaktiven Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika ist die Abteilung Gesundheit (Dezernat G4) zuständig.