Chemikaliensicherheit
Für die Überwachung des betrieblichen Umgangs mit gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Abteilung Arbeitsschutz zuständig.
Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/arbeitsschutz/fachgebiete/gefahr-und-biostoffe-gefahrgut/gefahrstoffe/
Für die Überwachung des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sowie von Biozidprodukten und Kraftstoffen ist die Abteilung Verbraucherschutz, Dezernat V5, zuständig.
Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/verbraucherschutz/chemikaliensicherheit-chemikalienrechtliche-marktueberwachung/
Für die Überwachung des betrieblichen Umgangs mit gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Abteilung Arbeitsschutz zuständig.
Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/arbeitsschutz/fachgebiete/gefahr-und-biostoffe-gefahrgut/gefahrstoffe/
Für die Überwachung des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sowie von Biozidprodukten und Kraftstoffen ist die Abteilung Verbraucherschutz, Dezernat V5, zuständig.
Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/verbraucherschutz/chemikaliensicherheit-chemikalienrechtliche-marktueberwachung/