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Chemikaliensicherheit

Für die Überwachung des betrieblichen Umgangs mit gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Abteilung Arbeitsschutz zuständig.

Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/arbeitsschutz/fachgebiete/gefahr-und-biostoffe-gefahrgut/gefahrstoffe/

Für die Überwachung des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sowie von Biozidprodukten und Kraftstoffen ist die Abteilung Verbraucherschutz, Dezernat V5, zuständig.

Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/verbraucherschutz/chemikaliensicherheit-chemikalienrechtliche-marktueberwachung/ 

Für die Überwachung des betrieblichen Umgangs mit gefährlichen Stoffen und Gemischen ist die Abteilung Arbeitsschutz zuständig.

Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/arbeitsschutz/fachgebiete/gefahr-und-biostoffe-gefahrgut/gefahrstoffe/

Für die Überwachung des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse sowie von Biozidprodukten und Kraftstoffen ist die Abteilung Verbraucherschutz, Dezernat V5, zuständig.

Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/verbraucherschutz/chemikaliensicherheit-chemikalienrechtliche-marktueberwachung/