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Beratung im Tierschutz

Zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren wurde in der Abteilung Verbraucherschutz der Tierschutzberatungsdienst (Dezernat V7) eingerichtet.

Die behördlichen Aufgaben des LAVG im Bereich des Tierschutzes werden durch das Referat V6 (Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung) wahrgenommen.

Weitere Informationen finden Sie auf den oben verlinkten Fachseiten.

Zur Verbesserung der Haltungsbedingungen von Nutztieren wurde in der Abteilung Verbraucherschutz der Tierschutzberatungsdienst (Dezernat V7) eingerichtet.

Die behördlichen Aufgaben des LAVG im Bereich des Tierschutzes werden durch das Referat V6 (Tierschutz, Tierarzneimittelüberwachung) wahrgenommen.

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