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Betriebliche Gesundheitsförderung

betriebl. Gesundheitsförderung
© hkama - stock.adobe.com
betriebl. Gesundheitsförderung
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Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften im Arbeitsschutz definieren lediglich die Mindeststandards für die Schaffung menschengerechter Arbeitsplätze und zur Gesunderhaltung der Menschen bei der Arbeit.

Während der klassische Arbeitsschutz auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit vor Unfällen und schädlichen Einflüssen bei der Arbeit gerichtet ist (präventiver Ansatz), zielen die Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auf die Stärkung der Gesundheitsressourcen und -potenziale der Beschäftigten (salutogenetischer Ansatz).

Dabei gibt es Überschneidungen. Insbesondere haben Maßnahmen zur Prävention psychischer Fehlbelastungen viele salutogenetische Effekte. Eine klare Trennung zwischen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung ist deshalb weder möglich noch sinnvoll. Alle Maßnahmen, die auf die Verbesserung in den o. g. Bereichen gerichtet sind, können als „betriebliche Gesundheitsförderung“ bezeichnet werden.

Beispiele für betriebliche Gesundheitsförderung sind

  • gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung (u. a.):
    • transparente Kommunikation
    • geregelte Zuständigkeiten
    • Führungskompetenz
    • gerechte Aufgabenverteilung
    • Anerkennung, Vertrauen
    • Frühintervention bei sozialen Konflikten/ Mobbing,
  • zuverlässiges und transparentes Wiedereingliederungsmanagement nach längeren Erkrankungen,
  • Mitgestaltungsmöglichkeit des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs durch die Beschäftigten,
  • flexible Arbeitszeiten,
  • Förderung sportlicher Aktivitäten,
  • Einarbeitung, Fortbildung, Entwicklungsmöglichkeiten,
  • Unterstützungsangebote auch bei privaten Problemen (Angehörigenpflege, Kinderbetreuung, Sucht),
  • gesunde Kantinenkost u.v.a.

Zuständig für Fragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung ist im Land Brandenburg das LAVG.