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Handlungshilfe zur Bewertung von Luftreinigungstechnologien

Handlungshilfe-Risikominimierung-Luftreinigungtechnologien
© BMAS
Handlungshilfe-Risikominimierung-Luftreinigungtechnologien
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Risikominimierung einer Infektion mit luftgetragenen Viren - Handlungshilfe zur Bewertung von Luftreinigungstechnologien

Das Coronavirus SARS-CoV-2 und andere luftgetragene Viren werden hauptsächlich über virushaltige Partikel übertragen, die von infizierten Personen vor allem beim Husten und Niesen sowie beim Atmen, Sprechen und Singen freigesetzt werden. Je nach Partikelgröße und Eigenschaften wird zwischen größeren Tröpfchen und kleineren Aerosolen unterschieden.

Der Übergang zwischen beiden Formen ist fließend. Aufgrund ihrer Größe sinken Tröpfchen schneller zu Boden, während Aerosole auch über eine längere Zeit in der Luft verbleiben und sich somit in geschlossenen Räumen überall hin verteilen können.

Um das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten, gilt die Einhaltung der AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygieneregeln befolgen, im Alltag Maske tragen und sachgerechtes Lüften) als wichtigste Maßnahme zum Schutz vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

Um die Viruskonzentration im Innenraum zu verringern, ist das sachgerechte und intensive Lüften unerlässlich. Durch regelmäßiges Lüften findet ein Luftaustausch von Innenraumluft mit frischer Außenluft statt. In der Regel entspricht die Außenluftqualität einer gesundheitlich zuträglichen Atemluft. Gemäß § 3a Abs. 1 Anhang Nr. 3.6 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss in Arbeitsstätten während der Nutzungsdauer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.

Lüftung erfolgt durch freie Lüftung oder raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). In der hier angebotenen Handlungshilfe finden Sie eine Bewertung der Lüftungsarten sowie der Luftreinigungstechnologien.