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Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie - Ausbildung, Prüfung, Approbationserteilung

Nachfolgend erhalten Sie Informationen zur Ausbildung in der Psychologischen Psychotherapie bzw. der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (nach altem Recht) bzw. zur Ausbildung in der Psychotherapie (nach neuem Recht).

Die Ausbildung zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ist im Psychotherapeutengesetz in der neuen Fassung (PsychThG n.F.) vom 15.11.2019 und in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 04.03.2020 geregelt.

Das Psychotherapeutengesetz in der alten Fassung (PsychThG a.F.) vom 16.06.1998 ist am 31.08.2020 außer Kraft getreten.

Aufgrund der Übergangsregelung des § 27 des neuen Psychotherapeutengesetzes (PsychThG n.F.) wird ein Abschluss der Ausbildungen zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut /-in oder Psychologischer Psychotherapeut/-in nach altem Recht (PsychThG a.F.) jedoch noch bis zum 01.09.2032 bzw. im Härtefall bis zum 31.08.2035 ermöglicht.

Weiterhin können Personen, die am 01.09.2020 ein Studium in der bis zum 31.08.2020 geltenden Fassung begonnen oder abgeschlossen haben und die Zugangsvoraussetzungen nach altem Recht zur Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut /-in oder Psychologischer Psychotherapeut /-in erfüllen, die Ausbildung auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes in der bis 31.08.2020 geltenden Fassung (PsychThG a.F.) beginnen.

Anträge und Hinweise finden Sie hier: