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Akademische Heilberufe - Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage im Ausland (Certificate of good standing)

Wenn Sie im Ausland in einem akademischen Heilberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis darüber, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufs in Deutschland berechtigt sind und keine straf-, berufs-, und disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet worden sind. (Unbedenklichkeitsbescheinigung – „Certificate of good standing“)

Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg, wenn Sie im Bundesland Brandenburg z.Zt. ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben. Das entsprechende Antragsformular, dem Sie auch alle erforderlichen Nachweise entnehmen können, finden Sie rechts unter Downloads.

Bitte beachten Sie unbedingt die jeweils angegebene Form. Alle eingereichten Nachweise verbleiben in der Behörde. Aus Kapazitätsgründen ist das Fertigen von Kopien und Beglaubigungen nicht möglich.

Die Bearbeitung Ihres Anliegens ist gebührenpflichtig. Gemäß der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (Gebührenordnung MSGIV-GebOMSGIV) beträgt die Gebühr für jede Bescheinigung 85,00 Euro. Diese Gebühr wird als Vorschusszahlung erhoben.

Die Angaben zum Service-Telefon im LAVG finden Sie in der rechten Spalte dieser Seite.

Weitere Informationen: