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Gesundheitsfachberufe - Weiterbildung

Die Weiterbildung ist in der Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt.

Im Land Brandenburg sind Rechtsgrundlagen für die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen das Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG) sowie die hierzu erlassenen Verordnungen.

Für folgende Weiterbildungsgebiete in den Gesundheitsfachberufen hat das Land Brandenburg Verordnungen erlassen:

  • Ambulante Pflege (APWBV)
  • Hygienefachkraft (HygWBV)
  • Gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege (GerPsychFWV)
    (Für die Weiterbildung in der Gerontopsychiatrischen Betreuung und Pflege liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Soziales und Versorgung)

Alle weiteren Fachweiterbildungen unterliegen keinen landesrechtlichen Regelungen. Die Zuständigkeit dieser liegt bei der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft.

Weitere Informationen zu den einzelnen Weiterbildungen erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Bewerbungen auf Zulassung zur Weiterbildung sind direkt an die Weiterbildungsstätten zu richten. Nähere Hinweise zum Beispiel zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Rahmenlehrplan sind der jeweiligen Verordnung zu entnehmen.