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Gesundheitsfachberufe - Weiterbildung / Weiterbildungsstätten

Die Weiterbildung ist in der Bundesrepublik Deutschland landesrechtlich geregelt.

Im Land Brandenburg sind Rechtsgrundlagen für die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen das Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens (WBGesG) sowie die hierzu erlassenen Verordnungen.

Für folgende Weiterbildungsgebiete in den Gesundheitsfachberufen hat das Land Brandenburg Verordnungen erlassen:

  • Intensivpflege und Anästhesie (luAWBV)
  • Operationsdienst (OpWBV)
  • Onkologische Pflege (OnkPWBV)
  • Ambulante Pflege (APWBV)
  • Hygienefachkraft (HygWBV)
  • Gerontopsychiatrische Betreuung und Pflege (GerPsychFWV)
    (Für die Weiterbildung in der Gerontopsychiatrischen Betreuung und Pflege liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Soziales und Versorgung )

Weitere Informationen zu den einzelnen Weiterbildungen erhalten Sie beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Weiterbildungsstätten für die Gesundheitsfachberufe bedürfen einer staatlichen Anerkennung und unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht. Hierfür zuständig ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit, Abteilung Gesundheit.

Bewerbungen auf Zulassung zur Weiterbildung sind direkt an die Weiterbildungsstätten zu richten. Nähere Hinweise zum Beispiel zu den Zulassungsvoraussetzungen und zum Rahmenlehrplan sind der jeweiligen Verordnung zu entnehmen.

Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie sobald uns von Ihnen ein schriftlicher Antrag oder eine schriftliche Anfrage vorliegt. Falls Sie den Antrag bzw. die Anfrage per E-Mail übersenden wollen, geben Sie bitte Ihre Wohnanschrift an. Im Verlauf der Bearbeitung wird der Antragsteller über die konkreten Anforderungen informiert und bei Bedarf auch zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.