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Elektromagnetische Felder

© artiemedvedev stock.adobe.com
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Elektromagnetische Felder technischen Ursprungs gehören zum Alltag der Menschen in den Industrieländern.

Ihre wichtigsten Quellen im niederfrequenten (NF-)Bereich sind die Anlagen der Elektroenergieversorgung bis hin zum elektrischen Haushaltgerät im persönlichen Umfeld.

Im Hochfrequenz (HF-)Bereich sind es die Funksendeanlagen der Telekommunikationsdienste wie Mobilfunk- und Rundfunk-/Fernsehsender. Im persönlichen Umfeld gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Quellen: Mikrowellenöfen, Handys, Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth usw.

Grenzwertsetzung bietet Schutz

Mit dem umgangssprachlichen Begriff "Elektrosmog" werden Befürchtungen über mögliche negative Wirkungen elektromagnetischer Felder für die menschliche Gesundheit verbunden.

Seit langem bekannt sind die so genannten thermischen Wirkungen solcher Felder. Darunter versteht man deren Eigenschaft, menschliches Gewebe zu erwärmen und dadurch zu schädigen. Bekannt ist auch, dass durch Feldwirkung im Körper schwache elektrische Ströme erzeugt werden, welche die körpereigenen Ströme - etwa in den Nervenbahnen - überlagern und lebenswichtige Funktionen stören können. Derartige Wirkungen können ausgelöst werden, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden.

Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat Empfehlungen zu Grenzwerten veröffentlicht, die eine Überschreitung dieser Wirkschwellen zuverlässig, d. h. mit einem Sicherheitsfaktor, verhindern.

Elektromagnetische Felder technischen Ursprungs gehören zum Alltag der Menschen in den Industrieländern.

Ihre wichtigsten Quellen im niederfrequenten (NF-)Bereich sind die Anlagen der Elektroenergieversorgung bis hin zum elektrischen Haushaltgerät im persönlichen Umfeld.

Im Hochfrequenz (HF-)Bereich sind es die Funksendeanlagen der Telekommunikationsdienste wie Mobilfunk- und Rundfunk-/Fernsehsender. Im persönlichen Umfeld gibt es ebenfalls eine Vielzahl von Quellen: Mikrowellenöfen, Handys, Schnurlostelefone, WLAN, Bluetooth usw.

Grenzwertsetzung bietet Schutz

Mit dem umgangssprachlichen Begriff "Elektrosmog" werden Befürchtungen über mögliche negative Wirkungen elektromagnetischer Felder für die menschliche Gesundheit verbunden.

Seit langem bekannt sind die so genannten thermischen Wirkungen solcher Felder. Darunter versteht man deren Eigenschaft, menschliches Gewebe zu erwärmen und dadurch zu schädigen. Bekannt ist auch, dass durch Feldwirkung im Körper schwache elektrische Ströme erzeugt werden, welche die körpereigenen Ströme - etwa in den Nervenbahnen - überlagern und lebenswichtige Funktionen stören können. Derartige Wirkungen können ausgelöst werden, wenn bestimmte Schwellen überschritten werden.

Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat Empfehlungen zu Grenzwerten veröffentlicht, die eine Überschreitung dieser Wirkschwellen zuverlässig, d. h. mit einem Sicherheitsfaktor, verhindern.

Auf den Empfehlungen basiert auch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV).  Sie regelt die Grenzwerte und weitere Anforderungen für Hochspannungsanlagen mit einer Nennspannung von mindestens 1000 Volt (Wechselstrom) bzw. 2000 Volt (Gleichstrom) sowie für Funksendeanlagen mit mindestens 10 Watt Leistung. Die Grenzwerte gewährleisten nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft einen zuverlässigen Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder.

Auf den Empfehlungen basiert auch die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV).  Sie regelt die Grenzwerte und weitere Anforderungen für Hochspannungsanlagen mit einer Nennspannung von mindestens 1000 Volt (Wechselstrom) bzw. 2000 Volt (Gleichstrom) sowie für Funksendeanlagen mit mindestens 10 Watt Leistung. Die Grenzwerte gewährleisten nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft einen zuverlässigen Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch elektromagnetische Felder.

Vernünftige Vorsorgemaßnahmen sind nie verkehrt

Bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Hochspannungsanlagen sind die Immissionen nach Stand der Technik soweit wie möglich zu minimieren. Generell unzulässig aus Vorsorgegründen ist das Überspannen von Gebäuden durch neu errichtete Hochspannungsleitungen mit 220 kV oder 380 kV. Nähere Einzelheiten enthalten die „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder" von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) sowie die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder“. Das LAVG überwacht die Einhaltung des Minimierungsgebotes als Träger öffentlicher Belange in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.

Vernünftige Vorsorgemaßnahmen sind nie verkehrt

Bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Hochspannungsanlagen sind die Immissionen nach Stand der Technik soweit wie möglich zu minimieren. Generell unzulässig aus Vorsorgegründen ist das Überspannen von Gebäuden durch neu errichtete Hochspannungsleitungen mit 220 kV oder 380 kV. Nähere Einzelheiten enthalten die „Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder" von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) sowie die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder“. Das LAVG überwacht die Einhaltung des Minimierungsgebotes als Träger öffentlicher Belange in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.

Wer Wert auf eine Minimierung "hausgemachter" Felder legt, hat einige Möglichkeiten (siehe Link zu den FAQ zu EMF). Dazu zählt der - auch den Geldbeutel schonende - Verzicht auf den stand-by-Betrieb z. B. von TV- und Rundfunkgeräten. Feldeinwirkungen von Schnurlostelefonen lassen sich reduzieren, wenn man die Basiseinheit an einem Ort platziert, der sowohl die Funkversorgung der Wohnung sicherstellt als auch unmittelbare Nähe zu üblichen Aufenthaltsorten der Wohnung vermeidet. Smartphones erzeugen beim Gebrauch meist stärkere Felder als herkömmliche Festnetztelefone: Festnetz statt Mobiltelefonat, sowie die Nutzung der Freisprecheinrichtung reduzieren die persönliche Exposition. Dies alles sind Maßnahmen der Minimierung weit unterhalb der Grenzwerte, nicht zur Vermeidung nachgewiesener Gefahren, sondern aus dem allgemeinen Grundsatz der technischen Machbarkeit heraus. 

Wer Wert auf eine Minimierung "hausgemachter" Felder legt, hat einige Möglichkeiten (siehe Link zu den FAQ zu EMF). Dazu zählt der - auch den Geldbeutel schonende - Verzicht auf den stand-by-Betrieb z. B. von TV- und Rundfunkgeräten. Feldeinwirkungen von Schnurlostelefonen lassen sich reduzieren, wenn man die Basiseinheit an einem Ort platziert, der sowohl die Funkversorgung der Wohnung sicherstellt als auch unmittelbare Nähe zu üblichen Aufenthaltsorten der Wohnung vermeidet. Smartphones erzeugen beim Gebrauch meist stärkere Felder als herkömmliche Festnetztelefone: Festnetz statt Mobiltelefonat, sowie die Nutzung der Freisprecheinrichtung reduzieren die persönliche Exposition. Dies alles sind Maßnahmen der Minimierung weit unterhalb der Grenzwerte, nicht zur Vermeidung nachgewiesener Gefahren, sondern aus dem allgemeinen Grundsatz der technischen Machbarkeit heraus. 

Die mit Abstand stärkste Quelle von HF-Feldern im häuslichen Bereich ist der Mikrowellenofen. Durch die Bauart bedingt bleibt die Energie innerhalb des Garraumes, eine 100-prozentige Abschirmung ist jedoch nie zu erreichen. Der für diese Geräte vorgeschriebene Höchstwert der "Leckstrahlung", einzuhalten in 5 cm Abstand, wird nach Messungen des Bundesamtes für Strahlenschutz bei technisch intakten Geräten im Mittel um das Hundertfache unterschritten. Dennoch ist davor zu warnen, mit der Nase an der Scheibe den Kochvorgang zu verfolgen. Nachteilige Wirkungen der Mikrowelle auf das Lebensmittel gehören dagegen ins Reich der Phantasie.

Vorsicht vor Betrügern 

Neben der Forschung beschäftigen sich eine Vielzahl von vermeintlichen "Fachleuten" mit diesem Thema. Selektives Herauspicken bestimmter Studienergebnisse, unzulässiges Vereinfachen und Uminterpretieren, das Ziehen von für Laien scheinbar naheliegenden Schlussfolgerungen - das alles hat derzeit Konjunktur. Übrig bleiben "Informationen", deren Quelle und Wahrheitsgehalt für die einzelne Person kaum noch prüfbar sind, und die vor allem durch das Internet in immer neuen Varianten Verbreitung finden. Anbieter dubioser "Schutzprodukte" verwenden gezielt derartige Versatzstücke, um Ängste zu schüren und so den Umsatz ihrer Produkte zu steigern. Nach den Gesetzen der Naturwissenschaft lassen sich elektromagnetische Felder aber weder "Neutralisieren", noch "Harmonisieren" oder "Transformieren". Mit solcherart Versprechen beworbene Produkte bewirken lediglich mithilfe der Einbildungskraft ihrer Käuferinnen und Käufer Effekte. Physikalisch sind sie wirkungslos.

Mobilfunkanlagen: Standorte und Sicherheitsabstände

Für Funksendeanlagen wird ein behördlich ermittelter Sicherheitsabstand zur Einhaltung der Grenzwerte vorgeschrieben. Bei dessen Berechnung wird eine Vorbelastung durch eventuell bereits in der Umgebung des Standortes vorhandene Anlagen berücksichtigt.  In der Praxis liegen die von den Mobilfunkanlagen erzeugten Felder an allgemein zugänglichen Orten sehr weit unter den Grenzwerten. Die Sicherheitsabstände von der Antenne, an denen der Grenzwert im ungünstigsten Fall erreicht werden kann, liegen in der Größenordnung einiger Meter. Das gilt für die Hauptstrahlrichtung; in die oft noch zusätzlich ausgewiesene Richtung senkrecht nach unten strahlen die Antennen noch deutlich schwächer.

Für Mobilfunksendeanlagen in Ihrer Nähe können Sie aus einer kartografischen Datenbank der Bundesnetzagentur Sicherheitsabstände und weitere Daten abfragen. Ebenfalls können Sie dort Ergebnisse der bundesweiten Messaktion einsehen, welche von der Bundesnetzagentur jährlich an hunderten ausgewählten Messorten durchgeführt wird.

Die mit Abstand stärkste Quelle von HF-Feldern im häuslichen Bereich ist der Mikrowellenofen. Durch die Bauart bedingt bleibt die Energie innerhalb des Garraumes, eine 100-prozentige Abschirmung ist jedoch nie zu erreichen. Der für diese Geräte vorgeschriebene Höchstwert der "Leckstrahlung", einzuhalten in 5 cm Abstand, wird nach Messungen des Bundesamtes für Strahlenschutz bei technisch intakten Geräten im Mittel um das Hundertfache unterschritten. Dennoch ist davor zu warnen, mit der Nase an der Scheibe den Kochvorgang zu verfolgen. Nachteilige Wirkungen der Mikrowelle auf das Lebensmittel gehören dagegen ins Reich der Phantasie.

Vorsicht vor Betrügern 

Neben der Forschung beschäftigen sich eine Vielzahl von vermeintlichen "Fachleuten" mit diesem Thema. Selektives Herauspicken bestimmter Studienergebnisse, unzulässiges Vereinfachen und Uminterpretieren, das Ziehen von für Laien scheinbar naheliegenden Schlussfolgerungen - das alles hat derzeit Konjunktur. Übrig bleiben "Informationen", deren Quelle und Wahrheitsgehalt für die einzelne Person kaum noch prüfbar sind, und die vor allem durch das Internet in immer neuen Varianten Verbreitung finden. Anbieter dubioser "Schutzprodukte" verwenden gezielt derartige Versatzstücke, um Ängste zu schüren und so den Umsatz ihrer Produkte zu steigern. Nach den Gesetzen der Naturwissenschaft lassen sich elektromagnetische Felder aber weder "Neutralisieren", noch "Harmonisieren" oder "Transformieren". Mit solcherart Versprechen beworbene Produkte bewirken lediglich mithilfe der Einbildungskraft ihrer Käuferinnen und Käufer Effekte. Physikalisch sind sie wirkungslos.

Mobilfunkanlagen: Standorte und Sicherheitsabstände

Für Funksendeanlagen wird ein behördlich ermittelter Sicherheitsabstand zur Einhaltung der Grenzwerte vorgeschrieben. Bei dessen Berechnung wird eine Vorbelastung durch eventuell bereits in der Umgebung des Standortes vorhandene Anlagen berücksichtigt.  In der Praxis liegen die von den Mobilfunkanlagen erzeugten Felder an allgemein zugänglichen Orten sehr weit unter den Grenzwerten. Die Sicherheitsabstände von der Antenne, an denen der Grenzwert im ungünstigsten Fall erreicht werden kann, liegen in der Größenordnung einiger Meter. Das gilt für die Hauptstrahlrichtung; in die oft noch zusätzlich ausgewiesene Richtung senkrecht nach unten strahlen die Antennen noch deutlich schwächer.

Für Mobilfunksendeanlagen in Ihrer Nähe können Sie aus einer kartografischen Datenbank der Bundesnetzagentur Sicherheitsabstände und weitere Daten abfragen. Ebenfalls können Sie dort Ergebnisse der bundesweiten Messaktion einsehen, welche von der Bundesnetzagentur jährlich an hunderten ausgewählten Messorten durchgeführt wird.

Letzte Aktualisierung:  24.10.2022

Letzte Aktualisierung:  24.10.2022