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Labore, Arbeiten mit human- und tierpathogenen Erregern

Für den Schutz der Beschäftigten vor Biologischen Arbeitsstoffen ist die Abteilung Arbeitsschutz zuständig. 

Für die Laborüberwachung nach dem Infektionsschutzgesetz ist die Abteilung Gesundheit, Dezernat G2 (Öffentlicher Gesundheitsdienst, Infektionsschutz und Gesundheitsberichterstattung) zuständig.

Für Angelegenheiten bei Arbeiten mit Tierseuchenerregern ist das Dezernat V2 (Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, Tierseuchenbekämpfungsdienst) zuständig.

Für Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungen gentechnischer Anlagen und Arbeiten ist in der Abteilung Verbraucherschutz das Dezernat V1 (Fachbereich Gentechnik) zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf den oben verlinkten Internetseiten der zuständigen Abteilungen und Dezernate.

Für den Schutz der Beschäftigten vor Biologischen Arbeitsstoffen ist die Abteilung Arbeitsschutz zuständig. 

Für die Laborüberwachung nach dem Infektionsschutzgesetz ist die Abteilung Gesundheit, Dezernat G2 (Öffentlicher Gesundheitsdienst, Infektionsschutz und Gesundheitsberichterstattung) zuständig.

Für Angelegenheiten bei Arbeiten mit Tierseuchenerregern ist das Dezernat V2 (Tierseuchenverhütung und -bekämpfung, Tierseuchenbekämpfungsdienst) zuständig.

Für Anzeigen, Anmeldungen und Genehmigungen gentechnischer Anlagen und Arbeiten ist in der Abteilung Verbraucherschutz das Dezernat V1 (Fachbereich Gentechnik) zuständig.

Weitere Informationen finden Sie auf den oben verlinkten Internetseiten der zuständigen Abteilungen und Dezernate.