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Anzeige des Betriebs von Anlagen (§ 3 Absatz 3 NiSV) und Nachweis der Fachkunde (§ 4 und § 4a NiSV) zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken

Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken eine Anlage mit nichtionisierender Strahlung für kosmetische oder sonstige nichtmedizinische Anwendungen am Menschen in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie das bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn Sie schon vor dem 31.12.2020 eine solche Anlage betrieben haben.

Der Betreiber muss dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzeigen. Dieser Anzeige ist ein Nachweis beizufügen, dass die Personen, die die Anlage anwenden, über die erforderliche Fachkunde verfügen. Ab dem 01.01.2023 muss die Fachkunde zusammen mit der Anzeige zum Betrieb einer Anlage nachgewiesen weren.

Anzeige einer Anlage nach NiSV - Typenschild

Die Angaben zur Identifikation der jeweiligen Anlage kann man am Typenschild ablesen. Das Typenschild dient unter anderem zur eindeutigen Identifizierung eines Gerätes und zur Zuordnung zu einem Hersteller oder Importeur.  Auf dem Typenschild kann eine CE-Kennzeichnung mit oder ohne 4-stelliger Kennnummer abgebildet sein. Eine CE-Kennzeichnung mit 4-stelliger Kennnummer bedeutet, dass der Hersteller dieses Gerät als Medizinprodukt in Verkehr gebracht hat.

Anlagen im Sinne dieser Verordnung
  • Ultraschallgeräte (§ 2 Absatz 1 Nummer 1 NiSV)
  • Laser (§ 2 Absatz 1 Nummer 2 NiSV)
  • Intensive Lichtquellen (§ 2 Absatz 1 Nummer 3 NiSV)
  • Hochfrequenzgeräte (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 NiSV)
  • Niederfrequenzgeräte (§ 2 Absatz 1 Nummer 5 NiSV)
  • Gleichstromgeräte (§ 2 Absatz 1 Nummer 6 NiSV)
  • Magnetfeldgeräte (§ 2 Absatz 1 Nummer 7 NiSV)

Sie können Ihre Anlage und die entsprechende(n) Fachkunde(n) mit dem Formular unter folgendem Link anzeigen:

https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/lavg/lavg/Antrag/nisv/index

Bitte geben Sie alle Anlagen an, die aktuell genutzt werden bzw. genutzt werden sollen.

Weitere Infos und Links zu den gesetzlichen Grundlagen der NiSV