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Berufszulassungen

Akademische Heilberufe

Wer in Deutschland uneingeschränkt in einem akademischen/ approbierten Heilberufe (Ärztin/ Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Apothekerin/ Apotheker und Psychologische Psychotherapeutin/ Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/ Psychotherapeut) arbeiten möchte bedarf der Approbation. Für einen befristeten Zeitraum ist auch eine Tätigkeit mit einer beschränkten, vorübergehenden Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Berufs zulässig.

Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/gesundheit/akademische-heilberufe/ 

Gesundheitsfachberufe

Wer in Deutschland uneingeschränkt in einem bundes- oder landesrechtlich reglementierten Gesundheitsfachberuf/ nicht approbierten Heilberuf (z.B. Pflegefachfrau/ -mann, Notfallsanitäterin/ Notfallsanitäter, Hebamme, Physiotherapeutin/ Physiotherapeut, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/ -helfer etc.) arbeiten möchte bedarf der jeweiligen Erlaubnis die entsprechende Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/gesundheit/gesundheitsfachberufe/ 

Akademische Heilberufe

Wer in Deutschland uneingeschränkt in einem akademischen/ approbierten Heilberufe (Ärztin/ Arzt, Zahnärztin/ Zahnarzt, Apothekerin/ Apotheker und Psychologische Psychotherapeutin/ Psychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeutin/ Psychotherapeut) arbeiten möchte bedarf der Approbation. Für einen befristeten Zeitraum ist auch eine Tätigkeit mit einer beschränkten, vorübergehenden Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Berufs zulässig.

Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/gesundheit/akademische-heilberufe/ 

Gesundheitsfachberufe

Wer in Deutschland uneingeschränkt in einem bundes- oder landesrechtlich reglementierten Gesundheitsfachberuf/ nicht approbierten Heilberuf (z.B. Pflegefachfrau/ -mann, Notfallsanitäterin/ Notfallsanitäter, Hebamme, Physiotherapeutin/ Physiotherapeut, Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/ -helfer etc.) arbeiten möchte bedarf der jeweiligen Erlaubnis die entsprechende Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

Weitere Informationen: https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/gesundheit/gesundheitsfachberufe/