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Strahlenschutz

© filin174 - stock.adobe.com
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Das Dezernat V4 (Umweltbezogener Strahlenschutz und Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen) bearbeitet folgende Aufgaben:

Nach dem Strahlenschutzgesetz, der Strahlenschutzverordnung und dem Atomgesetz

  • Laufende Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt
    • Erheben von Messdaten an ca. 1000 Proben pro Jahr (Nahrungs- und Futtermittel, Böden, Gewässer, Abfälle u.a.m.)
    • Übermittlung der Daten an eine Datenbank des Bundes.
    • Notfallschutz-Messprogramm für Ereignisse mit Freisetzung von Radioaktivität in die Umwelt
  • Strahlenschutzaufsicht beim Rückbau des Kernkraftwerks Rheinsberg (KKR)
    • Radioaktivität in Abluft und Abwasser sowie in der Umgebung des KKR: Beauftragung unabhängiger
      Messungen und Kontrolle der Eigenüberwachung des Betreibers
    • Strahlenschutz des Personals bei den Rückbauarbeiten
    • Freigaben nicht radioaktiver Reststoffe aus dem Rückbau
  •  Annahme radioaktiver Abfälle zur geordneten Beseitigung
    • Landessammelstelle für radioaktive Abfälle (gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern)
  •  Strahlenschutz bei Stoffen mit erhöhter natürlicher Radioaktivität: Rückstände aus industriellen
     Prozessen, Altlasten an früheren Industriestandorten, Funde
  • Nuklearspezifische Gefahrenabwehr
    • Zusammenarbeit mit Polizei- und Ordnungsbehörden als Strahlenschutz-Fachbehörde bei
      besonderen Vorkommnissen mit radioaktiven Stoffen

Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und der 26. BImSchV

  • Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern von Funksendeanlagen und Hochspannungsanlagen der Energieversorgung