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Gesundheitswesen

Die vielfältigen bundes- und landesrechtlich geregelten Berufe im Gesundheitswesen, zu denen die akademischen bzw. approbierten Heilberufe wie auch die Gesundheitsfachberufe bzw. nicht approbierten Heilberufe gehören, dienen der Heilung von Krankheiten und der medizinisch-helfende Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten.

Um in den jeweiligen Berufen tätig werden zu können bedarf es einer Approbation (akademische/approbierte Heilberufe) bzw. einer Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung (Gesundheitsfachberufe/nicht approbierte Heilberufe).

Weitere Themen der Abteilung Gesundheit: