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Arbeitsschutztelefon

© Sven Bähren – stock.adobe.com
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Bei Ihnen herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen, Sie haben Fragen zu arbeitsschutzrelevanten Themen oder suchen nur den richtigen Ansprechpartner – dann wenden Sie sich an uns.

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Bei Fragen  zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten oder der Arbeit der Arbeitsschutzaufsicht bietet Ihnen die Abteilung Arbeitsschutz:

 Das Arbeitsschutztelefon

Unter der Rufnummer 0331/8683 - 444 nehmen wir Ihre Anrufe in den folgenden Zeiten entgegen:

  • Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr
  • Freitag zwischen 08:00 und 14:00 Uhr sowie
  • zu den Servicezeiten des LAVG.

Außerhalb der angegebenen Zeiten steht Ihnen das Amt natürlich auch zur Verfügung. Formulieren Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail  an unser Amt und senden diese an:

Bei Ihnen herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen, Sie haben Fragen zu arbeitsschutzrelevanten Themen oder suchen nur den richtigen Ansprechpartner – dann wenden Sie sich an uns.

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit

Bei Fragen  zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten oder der Arbeit der Arbeitsschutzaufsicht bietet Ihnen die Abteilung Arbeitsschutz:

 Das Arbeitsschutztelefon

Unter der Rufnummer 0331/8683 - 444 nehmen wir Ihre Anrufe in den folgenden Zeiten entgegen:

  • Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr
  • Freitag zwischen 08:00 und 14:00 Uhr sowie
  • zu den Servicezeiten des LAVG.

Außerhalb der angegebenen Zeiten steht Ihnen das Amt natürlich auch zur Verfügung. Formulieren Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail  an unser Amt und senden diese an:

Ansprechpartner:
E-Mail:
arbeitsschutz.office@­lavg.brandenburg.de

oder schreiben Sie uns an:

oder schreiben Sie uns an:

Organisation
Organisation:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Ansprechpartner:

Wir können Ihnen leider bei diesen Themen nicht helfen:

  1. Aufnahme von tödlichen und schweren Unfällen,
  2. Beantwortung von Anfragen zu Aufgaben des LAVG als Träger der Verbraucherschutz- und Gesundheitsverwaltung,
  3. Rechtsauskünfte zu laufenden Verfahren und Vorgängen,
  4. sowie ausführliche und umfassende Fachberatung, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen.

Wir können Ihnen leider bei diesen Themen nicht helfen:

  1. Aufnahme von tödlichen und schweren Unfällen,
  2. Beantwortung von Anfragen zu Aufgaben des LAVG als Träger der Verbraucherschutz- und Gesundheitsverwaltung,
  3. Rechtsauskünfte zu laufenden Verfahren und Vorgängen,
  4. sowie ausführliche und umfassende Fachberatung, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen.