Psychotherapie
Berufsbild
Psychotherapeuteninnen und Psychotherapeuten diagnostizieren und behandeln psychische Krankheiten, Störungen und Lebenskrisen mittels wissenschaftlich anerkannter Verfahren bei Erwachsenen, Kindern oder Jugendlichen.
Rechtsgrundlage
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten ist im Psychotherapeutengesetz in der neuen Fassung (PsychThG n.F.) vom 15.11.2019 und in der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) vom 04.03.2020 geregelt.
Das Psychotherapeutengesetz in der alten Fassung (PsychThG a.F.) vom 16.06.1998 ist am 31.08.2020 außer Kraft getreten.
Aufgrund der Übergangsregelung des § 27 des neuen Psychotherapeutengesetzes (PsychThG n.F.) wird ein Abschluss der Ausbildungen zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/ zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder zur Psychologischen Psychotherapeutin/ zum Psychologischen Psychotherapeut nach altem Recht (PsychThG a.F.) jedoch noch bis zum 01.09.2032 bzw. im Härtefall bis zum 31.08.2035 ermöglicht.
