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Humanmedizin

© Minerva Studio - stock.adobe.com
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Berufsbild

Ärztinnen und Ärzte beschäftigen sich mit der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen; sie sind staatlich anerkannte Vertreterinnen und Vertreter der wissenschaftlichen Medizin. Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Spezialisierungen geführt.

Rechtsgrundlagen

Bundesärzteordnung -BÄO in der jeweils gültigen Fassung und Approbationsordnung für Ärzte – ÄAppO 2002 in der jeweils gültigen Fassung.