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Radon-Messprogramm für Innenräume in Brandenburg am 22. Oktober 2026 gestartet

Das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg (MLEUV) hat in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg (LAVG) ein Radon‑Messprogramm für Innenräume aufgelegt. 

Für die Durchführung des Radon‑Messprogramms werden Interessierte gesucht, die an den für sie kostenlosen Messungen teilnehmen möchten.

Was ist Radon?

© Bundesamt für Strahlenschutz

Das radioaktive Edelgas Radon ist ein Innenraumschadstoff und nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs.

Radon entsteht durch den natürlichen radioaktiven Zerfall des in allen Böden und Gesteinen vorkommenden Urans. Dabei bedingen unterschiedliche geologische Verhältnisse unterschiedliche Radonkonzentrationen im Boden. Über Hohlräume und Poren im Boden gelangt Radon an die Erdoberfläche und vermischt sich dort mit der Außenluft. Dadurch wird die Radonkonzentration so verringert, dass ein Aufenthalt im Freien völlig unbedenklich ist.

Dringt Radon jedoch über Undichtigkeiten wie Risse, Fugen, Leitungsdurchführungen usw. in Gebäude ein, dann kann es sich hier vor allem im Keller und Erdgeschoss anreichern. Atmen die Nutzenden des Gebäudes Radon und seine ebenfalls radioaktiven Folgeprodukte über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen ein, steigt deren Risiko an Lungenkrebs zu erkranken. 

Der Gesetzgeber hat dies im Strahlenschutzgesetz berücksichtigt und für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze einen Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) Raumluft festgelegt. Gebiete, in denen eine Überschreitung dieses Referenzwertes zu erwarten ist, sind als Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen, da hier ein besonderer Handlungsbedarf beim Schutz vor Radon gesehen wird.

© Bundesamt für Strahlenschutz

Das radioaktive Edelgas Radon ist ein Innenraumschadstoff und nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs.

Radon entsteht durch den natürlichen radioaktiven Zerfall des in allen Böden und Gesteinen vorkommenden Urans. Dabei bedingen unterschiedliche geologische Verhältnisse unterschiedliche Radonkonzentrationen im Boden. Über Hohlräume und Poren im Boden gelangt Radon an die Erdoberfläche und vermischt sich dort mit der Außenluft. Dadurch wird die Radonkonzentration so verringert, dass ein Aufenthalt im Freien völlig unbedenklich ist.

Dringt Radon jedoch über Undichtigkeiten wie Risse, Fugen, Leitungsdurchführungen usw. in Gebäude ein, dann kann es sich hier vor allem im Keller und Erdgeschoss anreichern. Atmen die Nutzenden des Gebäudes Radon und seine ebenfalls radioaktiven Folgeprodukte über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen ein, steigt deren Risiko an Lungenkrebs zu erkranken. 

Der Gesetzgeber hat dies im Strahlenschutzgesetz berücksichtigt und für Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze einen Referenzwert für die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) Raumluft festgelegt. Gebiete, in denen eine Überschreitung dieses Referenzwertes zu erwarten ist, sind als Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen, da hier ein besonderer Handlungsbedarf beim Schutz vor Radon gesehen wird.

Radonmessungen in Brandenburg zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes

Im Land Brandenburg besteht aufgrund der geologischen Situation sowie der bislang vorliegenden Erkenntnisse keine Notwendigkeit, Radon‑Vorsorgegebiete auszuweisen.

Jedoch sind auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten erhöhte Radonkonzentrationen in der Raumluft möglich. Daher sollen zur Verbesserung der Radonprognose und damit des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung weitere Messdaten erhoben und anschließend beim LAVG sowie beim Bundesamt für Strahlenschutz ausgewertet werden.

Konkret sollen in den nachfolgend genannten Gemeinden Radonmessungen sowohl in privat genutzten Wohnungen oder Gebäuden als auch in Gebäuden mit dauerhaft genutzten Arbeitsplätzen stattfinden.

Hinweis: Arbeitsplätze nach Anlage 8 Strahlenschutzgesetz sind vom Messprogramm ausgenommen.

Die betreffenden Gemeinden wurden nach geologisch-fachlichen Kriterien sowie unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte ausgewählt.

    • Landkreis Uckermark
      • 17291 Grünow
      • 17291 Prenzlau
      • 17291 Randowtal
      • 17291 Schenkenberg
      • 17337 Uckerland
  •  
    • Landkreis Märkisch-Oderland
      • 15320 Neutrebbin
      • 15324 Letschin
      • 15328 Alt Tucheband
      • 15328 Bleyen-Genschmar
      • 15328 Golzow (Oderbruch)
      • 15328 Küstriner Vorland
      • 15328 Zechin
      • 16259 Neulewin
      • 16259 Oderaue
  •  
    • Landkreis Elbe-Elster
      • 04932 Großthiemig
  •  
    • Landkreis Oberspreewald-Lausitz
      • 01979 Lauchhammer
      • 03205 Calau
      • 03229 Luckaitztal

Im Land Brandenburg besteht aufgrund der geologischen Situation sowie der bislang vorliegenden Erkenntnisse keine Notwendigkeit, Radon‑Vorsorgegebiete auszuweisen.

Jedoch sind auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten erhöhte Radonkonzentrationen in der Raumluft möglich. Daher sollen zur Verbesserung der Radonprognose und damit des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung weitere Messdaten erhoben und anschließend beim LAVG sowie beim Bundesamt für Strahlenschutz ausgewertet werden.

Konkret sollen in den nachfolgend genannten Gemeinden Radonmessungen sowohl in privat genutzten Wohnungen oder Gebäuden als auch in Gebäuden mit dauerhaft genutzten Arbeitsplätzen stattfinden.

Hinweis: Arbeitsplätze nach Anlage 8 Strahlenschutzgesetz sind vom Messprogramm ausgenommen.

Die betreffenden Gemeinden wurden nach geologisch-fachlichen Kriterien sowie unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte ausgewählt.

    • Landkreis Uckermark
      • 17291 Grünow
      • 17291 Prenzlau
      • 17291 Randowtal
      • 17291 Schenkenberg
      • 17337 Uckerland
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    • Landkreis Märkisch-Oderland
      • 15320 Neutrebbin
      • 15324 Letschin
      • 15328 Alt Tucheband
      • 15328 Bleyen-Genschmar
      • 15328 Golzow (Oderbruch)
      • 15328 Küstriner Vorland
      • 15328 Zechin
      • 16259 Neulewin
      • 16259 Oderaue
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    • Landkreis Elbe-Elster
      • 04932 Großthiemig
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    • Landkreis Oberspreewald-Lausitz
      • 01979 Lauchhammer
      • 03205 Calau
      • 03229 Luckaitztal

Einfach und unkompliziert zum Messergebnis

Die Messungen sollen nur in Räumen im Keller und/oder Erdgeschoss durchgeführt werden. Die Messzeit beträgt 12 Monate. Die Messgeräte (kleine Plastikdosen mit einer Größe von 4 cm x 4 cm x 1 cm) werden mit einer Aufstellanleitung per Post verschickt. Aufgrund der sehr einfachen Handhabung erfolgen keine Hausbesuche. Nach Ende der Messungen wird den Teilnehmenden das Messergebnis einschließlich einer Bewertung mitgeteilt. 

Nur Messungen schaffen Klarheit. Sollte sich bei den Radonmessungen ergeben, dass der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten wird, dann besteht zwar Handlungsbedarf bzw. an Arbeitsplätzen eine Handlungsverpflichtung, jedoch noch kein Grund zur Sorge. Mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen kann die Radonkonzentration in der Regel deutlich reduziert werden. Beispielweise hilft es schon, Undichtigkeiten im Gebäude zu beseitigen und das Lüftungsverhalten zu optimieren.

Die Messungen sollen nur in Räumen im Keller und/oder Erdgeschoss durchgeführt werden. Die Messzeit beträgt 12 Monate. Die Messgeräte (kleine Plastikdosen mit einer Größe von 4 cm x 4 cm x 1 cm) werden mit einer Aufstellanleitung per Post verschickt. Aufgrund der sehr einfachen Handhabung erfolgen keine Hausbesuche. Nach Ende der Messungen wird den Teilnehmenden das Messergebnis einschließlich einer Bewertung mitgeteilt. 

Nur Messungen schaffen Klarheit. Sollte sich bei den Radonmessungen ergeben, dass der Referenzwert von 300 Bq/m³ überschritten wird, dann besteht zwar Handlungsbedarf bzw. an Arbeitsplätzen eine Handlungsverpflichtung, jedoch noch kein Grund zur Sorge. Mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen kann die Radonkonzentration in der Regel deutlich reduziert werden. Beispielweise hilft es schon, Undichtigkeiten im Gebäude zu beseitigen und das Lüftungsverhalten zu optimieren.

Anmeldung zum Radon-Messprogramm

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus den oben genannten Gemeinden sind eingeladen, sich bis zum 31. Januar 2027  für die Teilnahme am Messprogramm über ein Online-Formular auf der Internetseite des Sachverständigenbüros Dr. J. Kemski anzumelden.

Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus den oben genannten Gemeinden sind eingeladen, sich bis zum 31. Januar 2027  für die Teilnahme am Messprogramm über ein Online-Formular auf der Internetseite des Sachverständigenbüros Dr. J. Kemski anzumelden.

Hier sind auch weitere Informationen zum Ablauf des Messprogramms, zur Handhabung der Messgeräte sowie zur Verarbeitung der Messdaten zu finden.

Durch Kenntnis der Radonbelastung im Wohnbereich bzw. am Arbeitsplatz besteht die Möglichkeit, bei erhöhten Werten frühzeitig Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen. Gleichzeitig unterstützen die Teilnehmenden des Messprogramms die Bemühungen des Landes Brandenburg zur Erlangung weiterer Erkenntnisse für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung.

Hier sind auch weitere Informationen zum Ablauf des Messprogramms, zur Handhabung der Messgeräte sowie zur Verarbeitung der Messdaten zu finden.

Durch Kenntnis der Radonbelastung im Wohnbereich bzw. am Arbeitsplatz besteht die Möglichkeit, bei erhöhten Werten frühzeitig Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen. Gleichzeitig unterstützen die Teilnehmenden des Messprogramms die Bemühungen des Landes Brandenburg zur Erlangung weiterer Erkenntnisse für die Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung.

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