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Eigenüberwachung des Kernkraftwerks Rheinsberg (KKR)

Vergleich der Aktivitäten der mit der Fortluft und dem Abwasser abgeleiteten radioaktiven Stoffe des KKR

  Genehmigungswert

in Bq/a
Abgabe in Bq im Jahre 2019 /
Anteil am Genehmigungswert 
in %
Abgabe in Bq im Jahre 2020 /
Anteil am Genehmigungswert 
in %
Fortluft
radioaktive Edelgase entfällt - Betriebszustand * keine Messung keine Messung
radioaktive β-Aerosole 8,5 E+08 0,28  E+06 / 0,03 % 0,32 E+06 / 0,04 %
radioaktive α-Aerosole 7,5 E+06 0,68 E+05 / 0,9 % 0,74 E+05 / 1,0 %
Jod 131 entfällt - Betriebszustand * keine Messung keine Messung
Abwasser
γ-β-Strahler 1,0 E+08** 0,22 E+07 / 2,2 % 0,17 E+07 / 1,7 %
α-Strahler 5,0 E+06** 0,97 E+05 / 1,9 % 0,68 E+05 / 1,4 %
Tritium 1,0 E+12 bzw.
100 Bq/l pro Abgabe**
< EG < EG

Die vom KKR untersuchten Proben werden zugleich auch vom Landeslabor Berlin-Brandenburg als unabhängige Messstelle analysiert, und die Messergebnisse werden auf Übereinstimmung verglichen („Kontrolle der Eigenüberwachung“).

*    Reaktor außer Betrieb
** geänderte Genehmigungswerte (Wasserrechtlicher Bescheid vom 17.02.2012 des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern als zuständige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Einleitung von Abwasser des KKR in die Müritz-Havel-Wasserstraße)

EG = Erkennungsgrenze