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Anzeigen nach § 25 des Medizinproduktegesetzes

Wer anzeigepflichtig ist, ergibt sich aus § 25 des Medizinproduktegesetzes. Die Anzeigen sind vom Anzeigepflichtigen selbst online unter www.dimdi.de zu erstatten. 

Umfassende Informationen zu: 

  • gesetzlichen Rahmenbedingungen
  • Anzeige- und Meldewegen für Hersteller, klinische Prüfungen und Vorkommnisse
  • zuständigen Behörden in Deutschland und in der Europäischen Union
  • benannten Stellen

finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI).

Auskünfte über die Akkreditierung von benannten Stellen im Medizinproduktebereich hält die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) für Sie bereit.