Laborüberwachung nach Infektionsschutzgesetz
- Erlaubniserteilung für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
- Anzeige zur Aufnahme von Tätigkeiten nach § 49 IfSG sowie Veränderungsanzeige nach § 50 IfSG
- Überprüfung / Kontrolle (Behördliche Aufsicht) nach § 51 IfSG