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Schimmelpilze

© branislav - stock.adobe.com
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Schimmelpilze sind eine heterogene Gruppe von filamentösen Pilzen, die zu unserer natürlichen Welt gehören. Sie können im Boden sowie in der Außenluft vorkommen. Sie bilden typische Pilzfäden und winzige Sporen (sichtbar unter dem Mikroskop). Schimmelpilze können sich aber auch in Innenräumen von Gebäuden ansiedeln und, besonders bei schlechter Ventilation und hoher Luftfeuchtigkeit, Schimmel verursachen. Die Sporen müssen mit einer feuchten Oberfläche in Berührung kommen, damit sie sich entwickeln können. Ihr Wachstum zeigt sich oft als braune oder schwarze Flecken an Wänden, Decken oder Möbeln. Sie können aber auch lange Zeit unsichtbar hinter Schränken oder in abgehängten Decken wachsen.

  • Welche gesundheitlichen Auswirkungen können Schimmelpilze verursachen?

    Schimmelpilze in Innenräumen werden mit verschiedenen Beschwerden und Erkrankungen in Verbindung gebracht. Sowohl bevölkerungsbezogene als auch epidemiologische Studien weisen auf einen Zusammenhang zwischen dem Vorkommen von Schimmelpilzen in Innenräumen und einem erhöhten Risiko für verschiedene Atemwegserkrankungen hin.

    Aufgrund der Abhängigkeit ihrer Wirkung von der individuellen Konstitution, der teilweise unspezifischen Symptome und der individuell sehr unterschiedlichen Zeitspanne zwischen Exposition und Beschwerden einerseits und der biologischen Vielfalt und enormen Variabilität der Schimmelpilzarten andererseits ist die wissenschaftliche Aufbereitung dieses Themas eine Herausforderung.

    Wissenschaftlich gesicherte Aussagen über eine Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen der Exposition gegenüber Schimmelpilzen in Innenräumen und gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner/-innen sind derzeit nicht vorhanden.

    Obwohl also ein Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Einzelfällen nachgewiesen wurde, ist es nicht möglich, gesundheitliche Auswirkungen generell auf den Schimmelpilzbefall in einem bestimmten Innenraum zurückzuführen, da eine Vielzahl von Ursachen für Erkrankungen und Sensibilisierungen verantwortlich sein können.

    Durch das Einatmen der Sporen kann es zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Mögliche Symptome, die im Falle einer Schimmelpilzbelastung in Innenräumen beschrieben wurden, sind:

    • Verstärkung der Symptome einer bestehenden Asthmaerkrankung,
    • Husten,
    • keuchende Atemgeräusche,
    • Atemnot,
    • Bindehaut-, Nasen- und Halsreizung,
    • Kopfschmerzen,
    • Müdigkeit.

    Menschen können außerdem allergisch auf Schimmelpilze reagieren. Zu den allergischen Reaktionen gehören Rhinitis, Asthma und exogene allergische Alveolitis (EAA). Bereits geringe Konzentrationen von Schimmelpilzen können ausreichen, um bei sensibilisierten Personen entsprechende Symptome auszulösen.

    Nach heutigem Kenntnisstand sind allergische Reaktionen sowie Reizungen der Schleimhäute der Augen und der Atemwege die wichtigsten Gesundheitsbeschwerden im Zusammenhang mit Schimmelpilzen.

    Durch Schimmelpilze verursachte Infektionen (Schimmelpilz-Mykosen) treten nur sehr selten auf. Neben seltenen Fällen älterer Patientinnen und Patienten mit einem erhöhten Risiko für Atemwegsinfektionen sind fast ausschließlich stark immungeschwächte Personengruppen (z. B. Krebspatientinnen und -patienten während und nach der Chemotherapie sowie Transplantationspatientinnen und -patienten) betroffen.

    Detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmelpilzen in Innenräumen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.

    Schimmelpilze in Innenräumen werden mit verschiedenen Beschwerden und Erkrankungen in Verbindung gebracht. Sowohl bevölkerungsbezogene als auch epidemiologische Studien weisen auf einen Zusammenhang zwischen dem Vorkommen von Schimmelpilzen in Innenräumen und einem erhöhten Risiko für verschiedene Atemwegserkrankungen hin.

    Aufgrund der Abhängigkeit ihrer Wirkung von der individuellen Konstitution, der teilweise unspezifischen Symptome und der individuell sehr unterschiedlichen Zeitspanne zwischen Exposition und Beschwerden einerseits und der biologischen Vielfalt und enormen Variabilität der Schimmelpilzarten andererseits ist die wissenschaftliche Aufbereitung dieses Themas eine Herausforderung.

    Wissenschaftlich gesicherte Aussagen über eine Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen der Exposition gegenüber Schimmelpilzen in Innenräumen und gesundheitlichen Beschwerden der Bewohner/-innen sind derzeit nicht vorhanden.

    Obwohl also ein Zusammenhang zwischen Schimmelpilzen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Einzelfällen nachgewiesen wurde, ist es nicht möglich, gesundheitliche Auswirkungen generell auf den Schimmelpilzbefall in einem bestimmten Innenraum zurückzuführen, da eine Vielzahl von Ursachen für Erkrankungen und Sensibilisierungen verantwortlich sein können.

    Durch das Einatmen der Sporen kann es zu gesundheitlichen Beschwerden kommen. Mögliche Symptome, die im Falle einer Schimmelpilzbelastung in Innenräumen beschrieben wurden, sind:

    • Verstärkung der Symptome einer bestehenden Asthmaerkrankung,
    • Husten,
    • keuchende Atemgeräusche,
    • Atemnot,
    • Bindehaut-, Nasen- und Halsreizung,
    • Kopfschmerzen,
    • Müdigkeit.

    Menschen können außerdem allergisch auf Schimmelpilze reagieren. Zu den allergischen Reaktionen gehören Rhinitis, Asthma und exogene allergische Alveolitis (EAA). Bereits geringe Konzentrationen von Schimmelpilzen können ausreichen, um bei sensibilisierten Personen entsprechende Symptome auszulösen.

    Nach heutigem Kenntnisstand sind allergische Reaktionen sowie Reizungen der Schleimhäute der Augen und der Atemwege die wichtigsten Gesundheitsbeschwerden im Zusammenhang mit Schimmelpilzen.

    Durch Schimmelpilze verursachte Infektionen (Schimmelpilz-Mykosen) treten nur sehr selten auf. Neben seltenen Fällen älterer Patientinnen und Patienten mit einem erhöhten Risiko für Atemwegsinfektionen sind fast ausschließlich stark immungeschwächte Personengruppen (z. B. Krebspatientinnen und -patienten während und nach der Chemotherapie sowie Transplantationspatientinnen und -patienten) betroffen.

    Detaillierte Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmelpilzen in Innenräumen finden Sie auf der Internetseite der Stadt Köln.

  • Welche Menschen sind besonders gefährdet?

    Zu den besonders schutzbedürftigen Risikogruppen gehören (Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, 2023):

    • Personen mit Immunsuppression und/oder starker und sehr starker Immunschwäche,
    • Personen mit schwer verlaufender Influenza (echte Virusgrippe),
    • Personen mit schwer verlaufender COVID-19-Erkrankung,
    • Personen mit Mukoviszidose (Zystische Fibrose),
    • Personen mit Asthma bronchiale.

    Schimmelpilzallergiker/-innen und Personen, die an Krankheiten leiden, die das immunologische Abwehrsystem schwächen, sollten sich bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt über die Gefahren der Exposition gegenüber Schimmelpilzen in Innenräumen und über Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung dieser Exposition informieren. Die Ärztin oder der Arzt wird die Dringlichkeit einer Sanierung unter Berücksichtigung des gesundheitlichen Risikos der Betroffenen beurteilen.

    Zu den besonders schutzbedürftigen Risikogruppen gehören (Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, 2023):

    • Personen mit Immunsuppression und/oder starker und sehr starker Immunschwäche,
    • Personen mit schwer verlaufender Influenza (echte Virusgrippe),
    • Personen mit schwer verlaufender COVID-19-Erkrankung,
    • Personen mit Mukoviszidose (Zystische Fibrose),
    • Personen mit Asthma bronchiale.

    Schimmelpilzallergiker/-innen und Personen, die an Krankheiten leiden, die das immunologische Abwehrsystem schwächen, sollten sich bei ihrer Hausärztin oder ihrem Hausarzt über die Gefahren der Exposition gegenüber Schimmelpilzen in Innenräumen und über Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung dieser Exposition informieren. Die Ärztin oder der Arzt wird die Dringlichkeit einer Sanierung unter Berücksichtigung des gesundheitlichen Risikos der Betroffenen beurteilen.

  • Wie wird eine Allergie gegen Schimmelpilze diagnostiziert?

    Bei Verdacht auf eine Schimmelpilzallergie kann ein Allergietest durchgeführt werden: Hauttest (Pricktest) oder Blutprobe mit Nachweis spezifischer IgE-Antikörper. Beim Pricktest werden Tropfen von standardisierten Allergenlösungen auf die Haut aufgebracht – meist auf die Innenseite des Unterarms. Die Lösungen werden durch einen oberflächlichen Stich mit einer Lanzette durch die Haut eingebracht. Ein Bluttest auf Antikörper kann die Diagnose stützen.  

    Wenn der Verdacht besteht, dass die Atemwege betroffen sind, wird ein nasaler und/oder bronchialer Provokationstest empfohlen, bei dem das Allergen auf die Nasenschleimhaut gebracht oder inhaliert wird.

    Bei Verdacht auf eine Schimmelpilzallergie kann ein Allergietest durchgeführt werden: Hauttest (Pricktest) oder Blutprobe mit Nachweis spezifischer IgE-Antikörper. Beim Pricktest werden Tropfen von standardisierten Allergenlösungen auf die Haut aufgebracht – meist auf die Innenseite des Unterarms. Die Lösungen werden durch einen oberflächlichen Stich mit einer Lanzette durch die Haut eingebracht. Ein Bluttest auf Antikörper kann die Diagnose stützen.  

    Wenn der Verdacht besteht, dass die Atemwege betroffen sind, wird ein nasaler und/oder bronchialer Provokationstest empfohlen, bei dem das Allergen auf die Nasenschleimhaut gebracht oder inhaliert wird.

  • Was ist zu tun, wenn in einem Gebäude Schimmel auftritt?

    Wenn Innenräume von Schimmel betroffen sind, sollte eine Sanierung sobald wie möglich erfolgen. Auch geringe Schimmelpilzquellen im Innenraum sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen. Eine spezifische Bewertung der Schimmelpilzart ist dabei meist nicht sinnvoll, da mehr als 300 potentiell sensibilisierende Schimmelpilzarten existieren, die gesundheitliche Symptome verursachen können. Das Wichtigste beim Schimmelbefall ist, diesen so schnell wie möglich zu entfernen.

    Wenn in einer öffentlichen Einrichtung (Kita, Schule, Krankenhaus usw.) Schimmelpilzbefall festgestellt wird, kann man sich an das örtliche Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt informiert den Träger der Einrichtung und fordert zur Ursachenermittlung und umgehenden Einleitung entsprechender Maßnahmen auf. Die Festlegung und Überwachung der durchzuführenden Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Gesundheitsamtes.

    Als Sofortmaßnahme wird in allen Fällen eine angemessene und ständige Belüftung empfohlen.

    Wenn in einer Wohnung Schimmelpilzbefall festgestellt wird, wird empfohlen, den Schimmel sobald wie möglich zu beseitigen. Eine spezifische Bewertung der Schimmelpilzart ist für die Einschätzung der Auswirkungen auf die Gesundheit nicht wesentlich. Wenn der Schimmelbefall kleiner als 0,5 qm ist, kann der Schimmel selbstständig entfernt werden. Wenn er aber größer ist, sollte dieser durch eine Fachfirma entfernt werden.

    Wenn Sie die betroffene Wohnung mieten, informieren Sie sofort Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Diese bzw. dieser ist verpflichtet, den Befall unabhängig von der Ursache zu beheben. Der Wegweiser der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) gibt Ihnen Hinweise zum Schimmelbefall bei gemieteten Wohnungen in Brandenburg

    In der Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) „Ratgeber: Schimmel im Haus“ (Version auf Deutsch und Türkisch) finden Sie weitere Informationen zu den möglichen Ursachen des Schimmels, was bei Schimmelbefall in Mietwohnungen zu tun ist und wie man Schimmel bekämpfen und vorbeugen kann.

    Wenn Innenräume von Schimmel betroffen sind, sollte eine Sanierung sobald wie möglich erfolgen. Auch geringe Schimmelpilzquellen im Innenraum sind aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen. Eine spezifische Bewertung der Schimmelpilzart ist dabei meist nicht sinnvoll, da mehr als 300 potentiell sensibilisierende Schimmelpilzarten existieren, die gesundheitliche Symptome verursachen können. Das Wichtigste beim Schimmelbefall ist, diesen so schnell wie möglich zu entfernen.

    Wenn in einer öffentlichen Einrichtung (Kita, Schule, Krankenhaus usw.) Schimmelpilzbefall festgestellt wird, kann man sich an das örtliche Gesundheitsamt wenden. Das Gesundheitsamt informiert den Träger der Einrichtung und fordert zur Ursachenermittlung und umgehenden Einleitung entsprechender Maßnahmen auf. Die Festlegung und Überwachung der durchzuführenden Maßnahmen liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Gesundheitsamtes.

    Als Sofortmaßnahme wird in allen Fällen eine angemessene und ständige Belüftung empfohlen.

    Wenn in einer Wohnung Schimmelpilzbefall festgestellt wird, wird empfohlen, den Schimmel sobald wie möglich zu beseitigen. Eine spezifische Bewertung der Schimmelpilzart ist für die Einschätzung der Auswirkungen auf die Gesundheit nicht wesentlich. Wenn der Schimmelbefall kleiner als 0,5 qm ist, kann der Schimmel selbstständig entfernt werden. Wenn er aber größer ist, sollte dieser durch eine Fachfirma entfernt werden.

    Wenn Sie die betroffene Wohnung mieten, informieren Sie sofort Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Diese bzw. dieser ist verpflichtet, den Befall unabhängig von der Ursache zu beheben. Der Wegweiser der Länderarbeitsgruppe Umweltbezogener Gesundheitsschutz (LAUG) gibt Ihnen Hinweise zum Schimmelbefall bei gemieteten Wohnungen in Brandenburg

    In der Broschüre des Umweltbundesamtes (UBA) „Ratgeber: Schimmel im Haus“ (Version auf Deutsch und Türkisch) finden Sie weitere Informationen zu den möglichen Ursachen des Schimmels, was bei Schimmelbefall in Mietwohnungen zu tun ist und wie man Schimmel bekämpfen und vorbeugen kann.

  • Wer kann unterstützen?

    Bei Schimmelbefall sollten Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden. Diese bzw. dieser kennt Ihren persönlichen Gesundheitszustand am besten und kann Sie ggf. an spezialisierte Fachpersonen verweisen.

    Die Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose Beratungen an und können bei Fragen zu den Gesundheitsrisiken durch Schimmel in Wohnräumen helfen. Einige Gesundheitsämter bieten auch Begehungen vor Ort und Probeabnahmen an. Diese sind jedoch kostenpflichtig.

    Auf der Website der Verbraucherzentrale Brandenburg finden Sie viele hilfreiche Informationen zu Schimmelbefall und eine Liste von Organisationen, die Sie unterstützen können.

    Die örtlichen Mietervereine können Sie bei allen Angelegenheiten bezüglich des Mietverhältnisses unterstützen.

    Bei Schimmelbefall sollten Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wenden. Diese bzw. dieser kennt Ihren persönlichen Gesundheitszustand am besten und kann Sie ggf. an spezialisierte Fachpersonen verweisen.

    Die Gesundheitsämter bieten in der Regel kostenlose Beratungen an und können bei Fragen zu den Gesundheitsrisiken durch Schimmel in Wohnräumen helfen. Einige Gesundheitsämter bieten auch Begehungen vor Ort und Probeabnahmen an. Diese sind jedoch kostenpflichtig.

    Auf der Website der Verbraucherzentrale Brandenburg finden Sie viele hilfreiche Informationen zu Schimmelbefall und eine Liste von Organisationen, die Sie unterstützen können.

    Die örtlichen Mietervereine können Sie bei allen Angelegenheiten bezüglich des Mietverhältnisses unterstützen.

  • Wie kann man der Bildung von Schimmelpilzen vorbeugen?

    Richtiges Heizen und Lüften mit regelmäßiger Feuchtigkeitsabfuhr nach außen beugt der Schimmelbildung vor. Die allgemeinen Regeln lauten:

    • Jeden Tag mindestens 2- bis 3-mal für 10 Minuten lüften; kleine Wohnungen mit vielen Menschen öfter,
    • um richtig zu lüften, muss das Fenster ganz geöffnet werden; das Kippen des Fensters reicht nicht aus,
    • die Temperatur sollte tagsüber über 18 °C und nachts über 16° C gehalten werden.

    Wenn im Gebäude dicht schließende Fenster neu eingebaut wurden, muss die Belüftung erhöht werden, um die Luftfeuchtigkeit im Raum und damit die Schimmelgefahr zu verringern. Bei Unfällen mit Wasserbeteiligung (z. B. Wasserrohrbrüchen) ist es wichtig, die betroffenen Materialien so schnell wie möglich zu trocknen.

    Weitere Tipps zur Vermeidung von Schimmelbefall in Innenräumen finden Sie in dem mehrsprachigen Merkblatt des Gesundheitsamts Bremen.

    Richtiges Heizen und Lüften mit regelmäßiger Feuchtigkeitsabfuhr nach außen beugt der Schimmelbildung vor. Die allgemeinen Regeln lauten:

    • Jeden Tag mindestens 2- bis 3-mal für 10 Minuten lüften; kleine Wohnungen mit vielen Menschen öfter,
    • um richtig zu lüften, muss das Fenster ganz geöffnet werden; das Kippen des Fensters reicht nicht aus,
    • die Temperatur sollte tagsüber über 18 °C und nachts über 16° C gehalten werden.

    Wenn im Gebäude dicht schließende Fenster neu eingebaut wurden, muss die Belüftung erhöht werden, um die Luftfeuchtigkeit im Raum und damit die Schimmelgefahr zu verringern. Bei Unfällen mit Wasserbeteiligung (z. B. Wasserrohrbrüchen) ist es wichtig, die betroffenen Materialien so schnell wie möglich zu trocknen.

    Weitere Tipps zur Vermeidung von Schimmelbefall in Innenräumen finden Sie in dem mehrsprachigen Merkblatt des Gesundheitsamts Bremen.