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Psychische Belastung

psychische Belastung
© andyller - stock.adobe.com
psychische Belastung
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Psychische Belastungsfaktoren gewinnen durch Veränderungen in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Faktoren wie Zeit- und Termindruck, Informationsüberflutung, psychosoziale Konflikte nehmen zu. Sie können bei den Beschäftigten zu vielfältigen gesundheitlichen Problemen und damit in der Folge zu hohen Kosten für die Betriebe und die Gesellschaft führen.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitsplätze hinsichtlich möglicher Gefährdungen zu beurteilen. Dazu gehören auch die psychischen Belastungen.

Dabei sind

  • Arbeitsaufgabe/Arbeitsinhalt
  • Arbeitsorganisation
  • Arbeitszeit
  • soziale Beziehungen
  • Arbeitsmittel und
  • Arbeitsumgebung

zu bewerten und Maßnahmen zu deren Optimierung abzuleiten und umzusetzen.

Gelingt dieses nicht, können kritische psychische Belastungen entstehen. Sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen und Arbeitsunfälle. Kurzfristig können sie bei den Beschäftigten zu psychischer Ermüdung, psychischer Sättigung und Stress führen. Mittel- und langfristige Folgen können Befindensstörungen und Erkrankungen sein, die sich in häufigen Fehlzeiten niederschlagen und nicht selten in Berufsunfähigkeit und Frühverrentung führen.

Überdurchschnittliche Unfallhäufigkeit, hoher Krankenstand, starke Fluktuation, Leistungsschwankungen, Qualitätsmängel in der Arbeit sowie häufige soziale Konflikte können erste Anzeichen für das Vorliegen kritischer psychischer Belastungen sein.

Für die Beurteilung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung stehen drei methodische Ansätze zur Verfügung, welche einzeln oder in Kombination eingesetzt werden können:

  • Beobachtungsinterviews,
  • standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragungen,
  • moderierte Analyseworkshops.

Zur Optimierung der psychischen Belastung sind folgende Maßnahmen zu empfehlen:

  • Tätigkeiten mit vorbereitenden, ausführenden und kontrollierenden Aufgaben schaffen
  • Handlungs- und Entscheidungsspielräume bei der Ausführung gewähren
    (z. B. hinsichtlich der Arbeitsmethoden, zum Ablauf, zur Reihenfolge der Handlungen)
  • Tätigkeiten abwechslungsreich gestalten
  • Informationsangebot optimieren
  • Arbeitszeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestalten
  • Beschäftigte qualifikationsgerecht einsetzen und Fortbildung ermöglichen
  • Beratung und Unterstützung bei Problemen anbieten
  • regelmäßig Rückmeldung und Anerkennung geben
  • Arbeitsplatz ergonomisch gestalten und negative Arbeitsumweltfaktoren  (z. B. Lärm, Hitze) vermeiden
  • Entscheidungen transparent machen

Zuständig für Fragen zu psychischen Belastungsfaktoren ist im Land Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

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