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Psychische Belastung

Dekoratives Bild.
© andyller - stock.adobe.com
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Psychische Belastungsfaktoren gewinnen durch Veränderungen in der Arbeitswelt immer mehr an Bedeutung. Faktoren wie Zeit- und Termindruck, Informationsüberflutung, psychosoziale Konflikte nehmen zu. Sie können bei den Beschäftigten zu vielfältigen gesundheitlichen Problemen und damit in der Folge zu hohen Kosten für die Betriebe und die Gesellschaft führen.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Arbeitsplätze hinsichtlich möglicher Gefährdungen zu beurteilen. Dazu gehören auch die psychischen Belastungen.

Dabei sind

  • Arbeitsaufgabe/Arbeitsinhalt
  • Arbeitsorganisation
  • Arbeitszeit
  • soziale Beziehungen
  • Arbeitsmittel und
  • Arbeitsumgebung

zu bewerten und Maßnahmen zu deren Optimierung abzuleiten und umzusetzen.

Gelingt dieses nicht, können kritische psychische Belastungen entstehen. Sie erhöhen die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen und Arbeitsunfälle. Kurzfristig können sie bei den Beschäftigten zu psychischer Ermüdung, psychischer Sättigung und Stress führen. Mittel- und langfristige Folgen können Befindensstörungen und Erkrankungen sein, die sich in häufigen Fehlzeiten niederschlagen und nicht selten in Berufsunfähigkeit und Frühverrentung führen.

Überdurchschnittliche Unfallhäufigkeit, hoher Krankenstand, starke Fluktuation, Leistungsschwankungen, Qualitätsmängel in der Arbeit sowie häufige soziale Konflikte können erste Anzeichen für das Vorliegen kritischer psychischer Belastungen sein.

Für die Beurteilung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung stehen drei methodische Ansätze zur Verfügung, welche einzeln oder in Kombination eingesetzt werden können:

  • Beobachtungsinterviews,
  • standardisierte schriftliche Mitarbeitendenbefragungen,
  • moderierte Analyseworkshops.

Zur Optimierung der psychischen Belastung sind beispielsweise folgende Maßnahmen zu empfehlen:

  • Bzgl. Arbeitsaufgabe/Arbeitsinhalt:
    • Tätigkeiten mit vorbereitenden, ausführenden und kontrollierenden Aufgaben schaffen
    • Handlungs- und Entscheidungsspielräume bei der Ausführung gewähren (z. B. hinsichtlich der Arbeitsmethoden, zum Ablauf, zur Reihenfolge der Handlungen)
    • Tätigkeiten in Inhalt und bezüglich körperlicher, kognitiver und emotionaler Anforderung abwechslungsreich gestalten, Multitasking vermeiden, hohe Taktbindung vermeiden
    • Informationsangebot optimieren (erforderliche Informationen richtig, vollständig, verständlich dargeboten und nicht zu umfangreich zur Verfügung stellen)
    • Beschäftigte qualifikationsgerecht einsetzen, gründliche Einarbeitung (auch in neue Arbeitsbereiche oder bei Tätigkeitswechsel) sicherstellen und Fortbildung ermöglichen
    • emotionale Inanspruchnahme reduzieren (z. B. durch Tätigkeitswechsel, Aufgabenvielfalt, soziale Unterstützung)
  • Bzgl. Arbeitsorganisation:
    • Arbeitsmenge, Aufgabenvielfalt und Aufgabenkomplexität harmonisieren und der zur Verfügung stehenden Zeit anpassen; Zeitdruck vermeiden
    • Störungen und Unterbrechungen bei der Arbeit reduzieren
    • Beratung und Unterstützung bei Problemen anbieten
  • Bzgl. Arbeitszeit:
    • Arbeitszeit nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestalten (nähere Informationen unter „Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“; Hrsg.: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
    • den Beschäftigten Einfluss auf die Arbeitszeit ermöglichen
    • Planbarkeit und Vorhersehbarkeit der Arbeitszeit sicherstellen
  • Bzgl. Sozialer Beziehungen
    • regelmäßig Rückmeldung und Anerkennung geben
    • gute soziale Beziehungen, ein gutes Betriebs- und Arbeitsklima (formeller und informeller Austausch, Abstimmung, gegenseitige Unterstützung, gute Zusammenarbeit) fördern
    • Entscheidungen transparent machen
  • Bzgl. Arbeitsmittel
    • geeignete, fehlerfreie und geprüfte Arbeitsmittel zur Verfügung stellen
    • Software-Ergonomie beachten
    • gute Mensch-Maschine-Interaktionen ermöglichen
    • einfache Verständlichkeit und Bedienbarkeit von Arbeitsmitteln und Schutzeinrichtungen sicherstellen
  • Bzgl. Arbeitsumgebung
    • Arbeitsplatz ergonomisch gestalten
    • negative Arbeitsumweltfaktoren (z. B. Lärm, Hitze, Kälte, schlechte Beleuchtung) vermeiden

Zuständig für Fragen zu psychischen Belastungsfaktoren ist im Land Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG).

Mehr zum Thema

Rechtsvorschriften

Gesetze

Gesetze

Verordnungen

Verordnungen

Der sogenannte Stand der Technik sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse stehen in Form von

  • Technischen Regeln,
  • (DIN-) Normen,
  • Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
  • Veröffentlichungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA),
  • Informationsschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
  • Forschungsberichten und wissenschaftlichen Berichten zur Verfügung.

Beispielhaft seien hier

  • die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR V3),
  • die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (z. B. TRBS 1151),
  • die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (z. B. TRBA 400),
  • die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 526),
  • die DIN EN ISO 10075-2,
  • die DIN EN ISO 6385,
  • die AWE (Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (z. B. Nr. 116),
  • die GDA-Informationsschrift „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung – Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis“,
  • Projekt- und Forschungsberichte der BAuA (z. B. F2353),
  • Schriften der Unfallversicherungsträger (z. B. DGUV-Information 206-026)

genannt.

Diese Auflistung ist nicht abschließend.

Der sogenannte Stand der Technik sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse stehen in Form von

  • Technischen Regeln,
  • (DIN-) Normen,
  • Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA),
  • Veröffentlichungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA),
  • Informationsschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV),
  • Forschungsberichten und wissenschaftlichen Berichten zur Verfügung.

Beispielhaft seien hier

  • die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (z. B. ASR V3),
  • die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (z. B. TRBS 1151),
  • die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (z. B. TRBA 400),
  • die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (z. B. TRGS 526),
  • die DIN EN ISO 10075-2,
  • die DIN EN ISO 6385,
  • die AWE (Arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse (z. B. Nr. 116),
  • die GDA-Informationsschrift „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung – Empfehlungen zur Umsetzung in der betrieblichen Praxis“,
  • Projekt- und Forschungsberichte der BAuA (z. B. F2353),
  • Schriften der Unfallversicherungsträger (z. B. DGUV-Information 206-026)

genannt.

Diese Auflistung ist nicht abschließend.

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