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Wie wird überwacht?

Um unsere Aufgaben wahrzunehmen, verwenden wir die folgenden Methoden und Ansätze:

1. Proaktive Kontrollen

Wir führen proaktiv, also ohne speziellen Anlass, regelmäßige, unangemeldete Vor-Ort-Kontrollen bei den verschiedenen Marktteilnehmern durch. Insbesondere Händler, die Gefahrstoffe an die breite Öffentlichkeit abgeben (z.B. Baumärkte, Restpostenmärkte, Supermärkte, Autowerkstätten mit Verkaufsräumen, Fachhändler), werden überwacht.

Dabei werden die angebotenen Produkte hinsichtlich der Einhaltung der Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorgaben nach der CLP-Verordnung überprüft. Handelt es sich um Biozide, wird darüber hinaus überprüft, ob das Produkt und seine Wirkstoffe bewertet, genehmigt bzw. zugelassen sind und ob eventuelle Werbung auf das Gefahrenpotential des Produktes hinweist.

Insbesondere seit Inkrafttreten der aktuellen Chemikalien-Verbotsverordnung ist die Einhaltung von Abgabebeschränkungen wieder ein wichtiger Schwerpunkt der Überwachung geworden.

2. Reaktive Kontrollen

Erhalten wir, beispielsweise von anderen Behörden, von Kunden oder auch von Herstellern (Konkurrenten) Hinweise auf mögliche Verstöße, so werden als Reaktion darauf Kontrollen bei dem gemeldeten Marktteilnehmer durchgeführt.


3. Internetüberwachung

Im Rahmen unserer territorialen Zuständigkeit überwachen wir auch Hersteller, Händler und private Anbieter von Gefahrstoffen im Internet. Hier liegt der Schwerpunkt auf der Einhaltung der Werbevorschriften, der Informationspflichten und der Abgabebeschränkungen.

Darüber hinaus ist Brandenburg Mitglied in der „Expertengruppe Internethandel“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC). Jedes Mitglied dieser Gruppe übernimmt bestimmte inhaltliche Schwerpunkte in der Überwachung. Dieser Schwerpunkt wird dann über die Grenzen der örtlichen Zuständigkeit hinaus in allen von Deutschland aus zugänglichen Online-Verkaufseinrichtungen und Plattformen überwacht. Ziel des Projektes ist es der Schnelllebigkeit und der enormen Reichweite des Onlinehandels ein an diese Herausforderungen angepasstes Überwachungskonzept entgegenzusetzen. Einen aktuellen Bericht der Gruppe finden Sie auf den Seiten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC).

Link zur Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC)


4. Laboruntersuchungen

Um die Einhaltung von Grenzwerten kontrollieren zu können oder um von Herstellern angegebene, einstufungsrelevante physikalische Parameter überprüfen zu können, nehmen wir Produktproben. In Kooperation mit dem Landeslabor Berlin-Brandenburg werden dann Messungen der kritischen Parameter oder Konzentrationsbestimmungen bestimmter reglementierter Stoffe vorgenommen.


5. Vor-Ort-Messungen (RFA)

Den Gehalt von Schwermetallen und anderen Elementen können wir direkt vor Ort und zerstörungsfrei mittels eines transportablen Röntgen-Fluoreszenz-Analysegerätes (RFA) selbst bestimmen. So kann beispielsweise der Cadmiumgehalt in Kunststoff- oder Schmuckerzeugnissen sowie in Hartloten innerhalb weniger Minuten vor Ort geprüft werden.