Strahlenschutz
Die Aufgaben des LAVG beim Schutz vor ionisierender ebenso wie vor nichtionisierender Strahlung sind je nach vorrangig betroffenem Schutzgut zwischen den Abteilungen Arbeitsschutz und Verbraucherschutz aufgeteilt.
Abteilung Arbeitsschutz:
Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor den unerwünschten Folgen der Strahlung zu schützen. Dabei wird zwischen dem Schutz vor ionisierender Strahlung und nichtionisierender Strahlung unterschieden.
Abteilung Verbraucherschutz:
Dezernat V4 (Umweltbezogener Strahlenschutz und Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen) bearbeitet folgende Aufgaben....