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Strahlenschutz

© filin174 - stock.adobe.com
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Die Aufgaben des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beim Schutz vor ionisierender ebenso wie vor nichtionisierender Strahlung sind je nach vorrangig betroffenem Schutzgut zwischen den Abteilungen Arbeitsschutz und Verbraucherschutz aufgeteilt.

Abteilung Arbeitsschutz

Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor den unerwünschten Folgen der Strahlung zu schützen. Dabei wird zwischen dem Schutz vor ionisierender Strahlung und nichtionisierender Strahlung unterschieden.

Abteilung Verbraucherschutz

Dezernat V4 (Umweltbezogener Strahlenschutz und Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen) bearbeitet folgende Aufgaben.