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Strahlenschutz

© filin174 - stock.adobe.com
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Die Aufgaben des LAVG beim Schutz vor ionisierender ebenso wie vor nichtionisierender Strahlung sind je nach vorrangig betroffenem Schutzgut zwischen den Abteilungen Arbeitsschutz und Verbraucherschutz aufgeteilt.

Abteilung Arbeitsschutz:

Ziel des Strahlenschutzes ist es, Mensch und Umwelt vor den unerwünschten Folgen der Strahlung zu schützen. Dabei wird zwischen dem Schutz vor ionisierender Strahlung und nichtionisierender Strahlung unterschieden.

Abteilung Verbraucherschutz:

Dezernat V4 (Umweltbezogener Strahlenschutz und Strahlenschutz in kerntechnischen Anlagen) bearbeitet folgende Aufgaben....