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Freiverkaufszertifikate/Free Sales Certificates

Dekoratives Bild.

Mit einem Freiverkaufszertifikat wird bescheinigt, dass Wirtschaftsakteure die eingetragene Niederlassung in Deutschland haben und dass die betreffenden Produkte gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 bzw. 2017/746 zum Zeitpunkt der Ausstellung mit einem CE-Kennzeichen versehen sind und in der Europäischen Union gehandelt werden dürfen.

Liegt der Sitz eines Unternehmens in Brandenburg, so ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates zuständig. Ihren Antrag können Sie unter Nutzung der unten verlinkten Formulare per E-Mail an das Funktionspostfach Medizinprodukte@LAVG.Brandenburg.de senden oder das nachfolgend verlinkte Onlineportal nutzen.

Für die Beantragung eines Freiverkaufszertifikates werden folgende Unterlagen benötigt:

  • EU-Konformitätserklärung/en
  • ggf. Bescheinigung/en der Benannten Stelle

Die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika i. V. m. § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetztes durch das LAVG ist gebührenpflichtig und wird nach Zeitaufwand bemessen.

Die ausgestellten Freiverkaufszertifikate werden ausschließlich an die in der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) eingetragene Geschäftsanschrift des antragstellenden Unternehmens versandt. Ein Versand des Freiverkaufszertifikates an eine Adresse außerhalb des Bundeslandes Brandenburg erfolgt grundsätzlich nicht.

Sofern Sie eine Überbeglaubigung/Apostille benötigen, wenden Sie sich bitte mit dem ausgestellten Zertifikat an folgende Adresse:

Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister als allgemeine untere Landesbehörde
Bereich Bürgerservice / Standesamt
Auslandsbeglaubigungen
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
E-Mail: Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de

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Mit einem Freiverkaufszertifikat wird bescheinigt, dass Wirtschaftsakteure die eingetragene Niederlassung in Deutschland haben und dass die betreffenden Produkte gemäß den Verordnungen (EU) 2017/745 bzw. 2017/746 zum Zeitpunkt der Ausstellung mit einem CE-Kennzeichen versehen sind und in der Europäischen Union gehandelt werden dürfen.

Liegt der Sitz eines Unternehmens in Brandenburg, so ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) für die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates zuständig. Ihren Antrag können Sie unter Nutzung der unten verlinkten Formulare per E-Mail an das Funktionspostfach Medizinprodukte@LAVG.Brandenburg.de senden oder das nachfolgend verlinkte Onlineportal nutzen.

Für die Beantragung eines Freiverkaufszertifikates werden folgende Unterlagen benötigt:

  • EU-Konformitätserklärung/en
  • ggf. Bescheinigung/en der Benannten Stelle

Die Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates gemäß Artikel 60 der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte bzw. Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika i. V. m. § 10 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetztes durch das LAVG ist gebührenpflichtig und wird nach Zeitaufwand bemessen.

Die ausgestellten Freiverkaufszertifikate werden ausschließlich an die in der Europäischen Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) eingetragene Geschäftsanschrift des antragstellenden Unternehmens versandt. Ein Versand des Freiverkaufszertifikates an eine Adresse außerhalb des Bundeslandes Brandenburg erfolgt grundsätzlich nicht.

Sofern Sie eine Überbeglaubigung/Apostille benötigen, wenden Sie sich bitte mit dem ausgestellten Zertifikat an folgende Adresse:

Landeshauptstadt Potsdam
Der Oberbürgermeister als allgemeine untere Landesbehörde
Bereich Bürgerservice / Standesamt
Auslandsbeglaubigungen
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
E-Mail: Auslandsbeglaubigung@rathaus.potsdam.de