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Erteilung einer Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel nach § 52a des Arzneimittelgesetzes

Wer einen Großhandel mit Arzneimitteln im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 des Arzneimittelgesetzes, Testsera oder Testantigenen betreiben möchte, benötigt eine Großhandelserlaubnis.

Welche Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis vorliegen müssen, können Sie in § 52a des Arzneimittelgesetzes nachlesen. Im Rahmen einer Abnahmeinspektion überzeugen wir uns davon, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Der Antrag auf Erteilung einer Großhandelserlaubnis muss schriftlich gestellt werden. Wir empfehlen, ihn mindestens 8 Wochen vor dem beabsichtigten Beginn der Großhandelstätigkeit einzureichen. Welche Unterlagen dem Antrag beizufügen sind, entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.

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  • Erteilung (159.2 KB) einer Erlaubnis zum Arzneimittelgroßhandel