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Ionisierende Strahlung – Beruflicher Strahlenschutz

Dekoratives Bild.
© filin174 - stock.adobe.com
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Die Dezernate AW2, AO2 und AS2 der Abteilung Arbeitsschutz des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) sind u. a. für die Durchführung der Verwaltungsaufgaben nach dem Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) und den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen, wie z. B. der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV), in Bezug auf den Schutz vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlung bei der Berufsausübung zuständig.

Das Strahlenschutzgesetz, die Strahlenschutzverordnung und weitere wichtige Gesetze und Verordnungen zum Strahlenschutz finden Sie unten im Bereich „Weitere Informationen“.

Verwaltungsaufgaben der Abteilung Arbeitsschutz

Zu den übertragenen Verwaltungsaufgaben gehören u. a.:

  • die Erteilung von Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, zum Umgang mit und zur Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und zur Beschäftigung in fremden Anlagen und Einrichtungen,
  • die Erteilung von Genehmigungen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Früherkennung, wie z. B. das Mammographiescreening,
  • die Erteilung von Genehmigungen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung,
  • das Prüfen von Anzeigen insbesondere zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen,
  • die Erstellung und Durchführung eines Aufsichtsprogramms,
  • die Ermittlung der für Einzelpersonen der Bevölkerung zu erwartenden und erhaltenen Exposition,
  • die Entgegennahme von Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen,
  • die Bescheinigung von Fachkunden oder Kenntnissen im Strahlenschutz (mit Ausnahme von Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten sowie Tierärztinnen und -ärzten),
  • die Registrierung von Strahlenpässen,
  • die Anerkennung von Kursen zum Erwerb bzw. zur Aktualisierung von Fachkunden oder Kenntnissen im Strahlenschutz,
  • die Bestimmung von Sachverständigen und
  • die Bestimmung von Messstellen.

Im unten befindlichen Bereich „Links“ finden Sie u. a. einige Formulare für Genehmigungsanträge und Anzeigen.

Veröffentlichungs- und Berichtspflichten nach Strahlenschutzgesetz

Aus dem Strahlenschutzgesetz ergeben sich für die Dezernate AW2, AO2 und AS2 der Abteilung Arbeitsschutz des LAVG im Zusammenhang mit bestimmten Aufgaben Veröffentlichungs- bzw. Berichtspflichten. Dazu zählen u. a.:

  • die Veröffentlichung einer Kurzfassung des Aufsichtsprogramms und der wichtigsten bei der Durchführung des Programms gewonnenen Erkenntnisse.

Nachfolgend finden Sie die Veröffentlichung der Kurzfassung des Aufsichtsprogramms und der wichtigsten bei der Durchführung des Programms gewonnenen Erkenntnisse.

Radonschutz und Radonvorsorgegebiete in Brandenburg

Im Zusammenhang mit dem Schutz vor Radon wurde ein behördenübergreifender Landesarbeitskreis gebildet. Damit ein effektiver Schutz von Bevölkerung und Arbeitskräften vor Radon möglich wird, ist die Festlegung von Radonvorsorgegebieten notwendig. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, für die erwartet wird, dass die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter überschreitet. Die für das Land Brandenburg festgelegten Radonvorsorgegebiete und weitere Informationen zum Schutz vor Radon finden Sie beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).

Im Zusammenhang mit dem Schutz vor Radon wurde ein behördenübergreifender Landesarbeitskreis gebildet. Damit ein effektiver Schutz von Bevölkerung und Arbeitskräften vor Radon möglich wird, ist die Festlegung von Radonvorsorgegebieten notwendig. Radonvorsorgegebiete sind Gebiete, für die erwartet wird, dass die über ein Jahr gemittelte Radon-222-Aktivitätskonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Zahl von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den Referenzwert von 300 Becquerel je Kubikmeter überschreitet. Die für das Land Brandenburg festgelegten Radonvorsorgegebiete und weitere Informationen zum Schutz vor Radon finden Sie beim Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV).