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Marktüberwachung im Land Brandenburg durch das LAVG

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Dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) wurde die Zuständigkeit für die Bereiche des Ökodesigns und der Energieverbrauchskennzeichnung übertragen. Damit ist das LAVG die zuständige Marktüberwachungsbehörde für alle Produkte, die in Brandenburg hergestellt, in Verkehr gebracht oder erworben werden können und prüft diese auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften.

Bei Mängel wird auf deren Beseitigung hingewirkt. Dies kann freiwillig durch die Wirtschaftsakteurin/den Wirtschaftsakteur oder mit den Mittel des Verwaltungsverfahrensgesetzes geschehen. Die festgestellten Verstöße werden zudem mit den Mitteln des Ordnungswidrigkeitenrechts geahndet. Das LAVG ist zudem Ansprechpartner für die Zollbehörden bei Fragen zur Einfuhrfähigkeit von Produkten. Die Zusammenarbeit mit den anderen bundesdeutschen als auch europäischen Marktüberwachungsbehörden erfolgt über die europaweite elektronische Informationsplattform ICSMS.

Programme gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EVPG, § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EnVKG: