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EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichung und Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

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Daneben existieren die EU-Rahmenverordnung zur Energieverbrauchskennzeichung (Verordnung (EU) 2017/1369) und das Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz  - EnVKG).

Damit wurde die rechtliche Grundlage für eine einheitliche Energie-Klassifizierung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen geschaffen.

Betroffene Produkte müssen im Handel die korrekten Energieverbrauchsetiketten tragen. Damit soll den Verbrauchenden eine schnelle Vergleichsmöglichkeit gleichartiger Produkte gegeben werden. Darüber hinaus besteht für Händlerinnen und Händler die Pflicht, entsprechende Produktdatenblätter mit weiterführenden, gerätespezifischen Informationen zur Abgabe an die Kundinnen und Kunden bereitzuhalten.

Im Jahr 2021 wurden die Label für Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen inkl. Wäschetrockner sowie elektronische Displays inkl. Fernseher neu skaliert. Die Energieklassen A+++, A++ und A+ wurden ersetzt, um so die Übersichtlichkeit zu erhöhen. Auch wurde ein QR-Code hinzugefügt, der den Verbrauchenden schnell zusätzliche und vollständige Informationen liefert. Zudem wurden die Berechnungsgrundlagen für die Einstufung angepasst. Weitere Produktgruppen werden folgen. Bis 2030 sollen alle Produktgruppen auf das neue EU-Energielabel umgestellt sein.

Daneben geben die Label Auskunft über die wesentlichen produktspezifischen Parameter, wie z. B. Geräuschentwicklung und Rauminhalt bei Kühlschränken oder Wasserverbrauch bei Waschmaschinen. Mit diesem Label wird Käuferinnen und Käufern eine zuverlässige Entscheidungshilfe geboten, mit der die zentralen Leistungsmerkmale auf einen Blick erfasst und die verfügbaren Produkte besser miteinander verglichen werden können.