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Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz – Verbindliche Vorgaben für Produkte

Ökodesign/Energieeffizienz
© Syda Productions - stock.adobe.com
Ökodesign/Energieeffizienz
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Das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz - EVPG) setzt die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in deutsches Recht um. Diese Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte.

Mit der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie werden die Ziele der Richtlinie, die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit der energieverbrauchsrelevanten Produkte zu verbessern, in nationales Recht übernommen. Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst alle energieverbrauchsrelevanten Massenprodukte, d. h. grundsätzlich alle Produkte, deren Nutzung den Verbrauch von Energie beeinflusst. Das sind neben Geräten, die selbst Energie verbrauchen, erzeugen oder übertragen, auch Produkte, die durch ihre Verwendung den Verbrauch von Energie mittelbar beeinflussen, z. B. Fenster oder Dämmstoffe.

Da ein großer Teil der Umweltauswirkungen eines Produktes bereits bei seiner Entwicklung festgelegt wird, setzt die Ökodesign-Richtlinie bei der umweltgerechten Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte an. Die eigentlichen Anforderungen an einzelne Produktgruppen werden in sogenannten Durchführungsmaßnahmen  in Form von Verordnungen festgelegt und sind damit in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar gültig und verbindlich für Herstellerinnen und Hersteller sowie Importeurinnen und Importeure.

Herstellerinnen und Hersteller dürfen nur Produkte in den Verkehr bringen, die mit den produktspezifischen Verordnungen übereinstimmen. Sie tragen die Verantwortung, dass die Geräte den Vorgaben zum Beispiel an die Energieeffizienz entsprechen. Die Einhaltung der in produktspezifischen Durchführungsmaßnahmen festgelegten Produktanforderungen ist eine der Voraussetzungen für den Marktzugang und wird von der Herstellerin oder vom Hersteller mit der CE-Kennzeichnung erklärt.