Bau-, Land- und Forstwirtschaft

Beschäftigte in der Bau-, Land und Forstwirtschaft sind im besonderen Maße ganzjährig den Witterungsbedingungen ausgesetzt, da sie ihre Tätigkeiten überwiegend im Freien ausführen. In der Forstwirtschaft kommen Gefährdungen durch vom Tier zum Menschen übertragbare Infektionskrankheiten (Zoonosen) hinzu. In der Landwirtschaft finden die Tätigkeiten einschließlich an Sonn- und Feiertagen statt und in der Erntezeit in der Regel bis zu 12 Stunden am Tag. Dies kann zu psychischen Belastungen für die Beschäftigten in der Landwirtschaft führen.
Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu Beschäftigten anderer Wirtschaftszweige einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Laut Unfallstatistik ist die Unfallhäufigkeit im Baubereich mehr als doppelt so hoch wie in allen anderen Branchen. Daher sind die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten auf Baustellen von besonderer Bedeutung.
Es können viele Belastungen und Gefährdungen auftreten, z. B. durch
- den ständigen Wechsel von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen,
- das Arbeiten bei Hitze, Kälte, Nässe und Zugluft,
- das Arbeiten in Zwangshaltungen,
- das Vorhandensein von Staub, Lärm, Vibrationen und Gefahrstoffen,
- das Arbeiten in großen Höhen, in Gräben, Gruben oder Tunneln sowie
- das Arbeiten in unmittelbarer Nähe von Geräten und Maschinen.
Gerade die Vielzahl unterschiedlicher Belastungen und Gefährdungen macht es für die jeweiligen Verantwortlichen erforderlich, frühzeitig die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle zu ermitteln und umzusetzen.
Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für die Beschäftigten auf der Baustelle auf zwei Schultern verteilt. Zum einen besteht für den Bauherrn bzw. für die Bauherrin seit 1998 mit dem Inkrafttreten der Baustellenverordnung Mitverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle. Demnach sind u. a.
- schon während der Planung des Bauvorhabens Belange des Arbeitsschutzes zu berücksichtigen,
- in der Planungsphase und für die Ausführungsphase mindestens eine Koordinatorin/ein Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bestellen,
- bei umfangreichen Bauvorhaben eine Vorankündigung an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit zu übermitteln (bitte nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular),
- bei umfangreichen Bauvorhaben oder besonders gefährlichen Arbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu erstellen und
- eine Unterlage mit den erforderlichen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz zusammenzustellen, die bei späteren Arbeiten an der baulichen Anlage zu berücksichtigen sind.
Zum anderen haben die Arbeitgebenden, deren Beschäftigte auf der Baustelle tätig werden, für die Sicherheit und Gesundheit Sorge zu tragen. Die Arbeitgebenden aller auf der Baustelle tätigen Beschäftigten sind laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Konkret bedeutet das: Arbeitsbedingungen beurteilen, Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen, Wirksamkeit kontrollieren und dokumentieren.
Auch die auf der Baustelle tätigen Arbeitgebenden und Unternehmer/-innen ohne Beschäftigte haben die bei den Arbeiten anzuwendenden Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten. Die Beschäftigten selbst haben auch eine Mitverantwortung für Sicherheit und Gesundheit.
Zuständig für Fragen zu Baustellen in Bezug auf arbeitsschutzrechtliche Belange ist im Land Brandenburg das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.