Hauptmenü

Arbeitsschutztelefon

Arbeitsschutz-Telefon – 0331 8683 - 444; zur Seite: Arbeitsschutztelefon.
© Sven Bähren – stock.adobe.com
Arbeitsschutz-Telefon – 0331 8683 - 444; zur Seite: Arbeitsschutztelefon.
© Sven Bähren – stock.adobe.com

Bei Ihnen herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen, Sie haben Fragen zu arbeitsschutzrelevanten Themen oder suchen nur die richtige Ansprechperson – dann wenden Sie sich an uns:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Bei Fragen zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten oder der Arbeit der Arbeitsschutzaufsicht bietet Ihnen die Abteilung Arbeitsschutz:

Das Arbeitsschutztelefon

Unter der Rufnummer 0331/8683 - 444 nehmen wir Ihre Anrufe Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) entgegen.

Außerhalb der angegebenen Zeiten steht Ihnen das Amt natürlich auch zur Verfügung. Formulieren Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail an unser Amt und senden diese an:

Bei Ihnen herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen, Sie haben Fragen zu arbeitsschutzrelevanten Themen oder suchen nur die richtige Ansprechperson – dann wenden Sie sich an uns:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Bei Fragen zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten oder der Arbeit der Arbeitsschutzaufsicht bietet Ihnen die Abteilung Arbeitsschutz:

Das Arbeitsschutztelefon

Unter der Rufnummer 0331/8683 - 444 nehmen wir Ihre Anrufe Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) entgegen.

Außerhalb der angegebenen Zeiten steht Ihnen das Amt natürlich auch zur Verfügung. Formulieren Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail an unser Amt und senden diese an:

Ansprechpartner:
E-Mail:
arbeitsschutz.office@­lavg.brandenburg.de

oder schreiben Sie uns an:

oder schreiben Sie uns an:

Organisation
Organisation:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Ansprechpartner:

Wir können Ihnen leider bei diesen Themen nicht helfen:

  1. Beantwortung von Anfragen zu Aufgaben des LAVG als Träger der Verbraucherschutz- und Gesundheitsverwaltung,
  2. Rechtsauskünfte zu laufenden Verfahren und Vorgängen
  3. sowie ausführliche und umfassende Fachberatung, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen.

Wir können Ihnen leider bei diesen Themen nicht helfen:

  1. Beantwortung von Anfragen zu Aufgaben des LAVG als Träger der Verbraucherschutz- und Gesundheitsverwaltung,
  2. Rechtsauskünfte zu laufenden Verfahren und Vorgängen
  3. sowie ausführliche und umfassende Fachberatung, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen.