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Arbeitsschutztelefon

Arbeitsschutz-Telefon – 0331 8683 - 444; zur Seite: Arbeitsschutztelefon.
© Sven Bähren – stock.adobe.com
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Bei Ihnen herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen, Sie haben Fragen zu arbeitsschutzrelevanten Themen oder suchen nur die richtige Ansprechperson – dann wenden Sie sich an uns:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Bei Fragen zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten oder der Arbeit der Arbeitsschutzaufsicht bietet Ihnen die Abteilung Arbeitsschutz:

Das Arbeitsschutztelefon

Unter der Rufnummer 0331/8683 - 444 nehmen wir Ihre Anrufe Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) entgegen.

Außerhalb der angegebenen Zeiten steht Ihnen das Amt natürlich auch zur Verfügung. Formulieren Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail an unser Amt und senden diese an:

Bei Ihnen herrschen unzumutbare Arbeitsbedingungen, Sie haben Fragen zu arbeitsschutzrelevanten Themen oder suchen nur die richtige Ansprechperson – dann wenden Sie sich an uns:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Bei Fragen zu arbeitsschutzrechtlichen Aspekten oder der Arbeit der Arbeitsschutzaufsicht bietet Ihnen die Abteilung Arbeitsschutz:

Das Arbeitsschutztelefon

Unter der Rufnummer 0331/8683 - 444 nehmen wir Ihre Anrufe Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) entgegen.

Außerhalb der angegebenen Zeiten steht Ihnen das Amt natürlich auch zur Verfügung. Formulieren Sie Ihr Anliegen in einer E-Mail an unser Amt und senden diese an:

Ansprechpartner:
E-Mail:
arbeitsschutz.office@­lavg.brandenburg.de

oder schreiben Sie uns an:

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Organisation
Organisation:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Ansprechpartner:

Wir können Ihnen leider bei diesen Themen nicht helfen:

  1. Beantwortung von Anfragen zu Aufgaben des LAVG als Träger der Gesundheitsverwaltung,
  2. Rechtsauskünfte zu laufenden Verfahren und Vorgängen
  3. sowie ausführliche und umfassende Fachberatung, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen.

Wir können Ihnen leider bei diesen Themen nicht helfen:

  1. Beantwortung von Anfragen zu Aufgaben des LAVG als Träger der Gesundheitsverwaltung,
  2. Rechtsauskünfte zu laufenden Verfahren und Vorgängen
  3. sowie ausführliche und umfassende Fachberatung, die über den gesetzlichen Auftrag hinausgehen.