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Ausgangsstoffe für Explosivstoffe

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Dem LAVG, Dezernat V5, obliegt als zuständige Inspektionsbehörde die Kontrolle der Wirtschaftsteilnehmer, Online-Marktplätze und der gewerblichen Verwender nach der EU-Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe und des Ausgangsstoffgesetzes.

Die Rechtsvorschriften regeln die Abgabe, den Besitz und die Verwendung von bestimmten chemischen Stoffen, die zur illegalen Herstellung von Sprengsätzen für kriminelle, vor allem terroristische Zwecke missbraucht werden können. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit vor Terroranschlägen mit selbstgebauten Sprengsätzen und zur öffentlichen Sicherheit in Deutschland geleistet werden. So finden sich unter den Ausgangsstoffen einige Basischemikalien wie Bleichmittel, Dünger sowie Haushalts- und Industriereiniger, die zahlreiche legitime Verwendungszwecke haben, jedoch für kriminelle Tätigkeiten zweckentfremdet werden können.

Das Dezernat V5 sensibilisiert weiterhin die Wirtschaftsteilnehmer hinsichtlich des Auftretens verdächtiger Transaktionen sowie des Abhandenkommens und des Diebstahls von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Darüber hinaus werden bei den Wirtschaftsteilnehmern die Einhaltung der entsprechenden Abgabe-, Melde- und Informationspflichten kontrolliert und überwacht.