Hauptmenü

Wie/wem wird eine verdächtige Transaktion, Abhandenkommen o. Diebstahl gemeldet?

Besteht der Verdacht auf eine verdächtige Transaktion, Abhandenkommen oder Diebstahl von regulierten Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, sollte das Verkaufspersonal möglichst detaillierte Angaben zu folgenden Merkmalen geben können:

  •  Identität des Kunden (Alter, Größe, Körperbau, Frisur, Haarfarbe, Körperbehaarung)
  •  Markante Besonderheiten (Piercings, Tattoos, Brille, Narben etc.)
  •  Angaben zur Transaktion (Zeit, Ort, Art/ Menge des Ausgangsstoffes)
  •  Angaben zum Fahrzeug des Kunden/ der Kundin (Typ, Farbe, Kennzeichen)

 

Jede verdächtige Transaktion, Abhandenkommen oder Diebstahl ist binnen 24 h an das zuständige LKA zu melden: