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Anbauvereinigungen für den gemeinschaftlichen, nicht-gewerblichen Anbau von Konsumcannabis

© Vera Vita via Getty Images
© Vera Vita via Getty Images

Zum 1. April 2024 trat das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Hierdurch erlaubt der Gesetzgeber u. a. eingetragenen, nicht-wirtschaftlichen Vereinen oder eingetragenen Genossenschaften nicht-gewerblich Cannabis anzubauen und zum Eigenkonsum an ihre Mitglieder weiterzugeben.

Das Dezernat V1 ist die zuständige Behörde für die Erteilung einer Erlaubnis für solch eine Anbauvereinigung bei einem Vereinssitz in Brandenburg. Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch in deutscher Sprache eingereicht werden und die gesetzlich festgeschriebenen Angaben und Nachweise insbesondere nach § 11 KCanG enthalten. Nach § 11 (5) KCanG soll die zuständige Behörde innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller im § 11 (4) KCanG genannten Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden. Unter Downloads finden Sie ein Formular zur Beantragung der Erlaubnis einer Anbauvereinigung.

Die Antragsunterlagen sind an folgende Kontaktdaten zu senden:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Verbraucherschutz, Dezernat V1
Horstweg 57
14478 Potsdam
Anbauvereinigungen@lavg.brandenburg.de

Das Antragsverfahren auf Erteilung einer Zulassung für eine Anbauvereinigung ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung.

Bezüglich weiterer Zuständigkeiten und Fragen zu Ordnungswidrigkeiten nach dem Konsumcannabisgesetz und zu Medizinal-Cannabis finden Sie weiterführende Informationen auf unserer LAVG Themenseite zu Cannabis.